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Wird die Plattformunterlage für Türmeinrichtungen (manche sind Druckbehälter, andere nicht) vom Hersteller montiert oder vor Ort? ? ? Früher habe ich immer solche Arbeiten durchgeführt, bei denen die Produkte bereits vom Hersteller vormontiert waren. Dieses Mal musste ich jedoch bei Thirteen Chemical Construction vor Ort arbeiten – und man gab mir nicht einmal eine Genehmigung dafür! ! Kann mir bitte jemand erklären, auf welcher Grundlage man davon ausgehen kann, dass die Unterlagen bereits vom Hersteller vor der Auslieferung montiert wurden?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von CHANGBAISHI am 19.10.2019 um 09:01 bearbeitet. Sie meinen vermutlich die zur Montage verwendeten Schräg- und Flachstangen – für stationäre Anlagen müssen diese Dinge vor Ort bereitgestellt werden, während große mobile Anlagen in der Regel bereits über solche Komponenten verfügen. Das hängt noch von den technischen Vereinbarungen im Vertrag ab. Wenn diese Details nicht im Vertrag festgehalten werden, können Unstimmigkeiten entstehen. (Nur zur Information). Oh oh, ich bin doch kein großer Meister – ich bin nur ein gewöhnlicher Arbeiter. :lol
Dieser Beitrag wurde zuletzt von bluishice am 19.10.2019 um 09:57 bearbeitet. Im Allgemeinen ist das Schweißen an den belasteten Bauteilen eines fertigen Geräts nicht zulässig, während das Schweißen an den nicht belasteten Bauteilen erlaubt ist. Aber wenn tatsächlich geschweißt werden soll, kann man eine Anfrage bei der örtlichen Aufsichtsbehörde (Inspektorat) stellen. Es ist am besten, eine schriftliche Antwort zu erhalten, damit es bei den regelmäßigen Überprüfungen keine Unklarheiten gibt. Platten und ähnliche Elemente gehören zu den nicht belasteten Komponenten. Gemäß den Definitionen für Druckbehälter (GB/T150.1-2011, Artikel 1.6.3) fallen die Verbindungsnahtstellen zwischen nicht belasteten und belasteten Komponenten in den Geltungsbereich der Druckbehälter. Und es muss mit den Fertigstellungsplänen übereinstimmen. Das ist der Grund, warum die Unterplatte vom Hersteller verschweißt werden muss.
Ich meine, bei der Installation der Leiterplattform auf dem Turm muss doch eine Art Verankerungsplatte verwendet werden, oder? Also diese Platte, die zum Verankern dient
Bei der Herstellung von Leiterplattformen für Turbinenanlagen muss natürlich gewalzt werden. Die Frage ist nur, wer diese Arbeiten durchführt – sollte die Anlage nicht bereits bei der Fertigung fertig montiert sein?
Im Vertrag gibt es keine Angaben zu diesem Punkt
Platten und ähnliche Elemente gehören zu den nicht belasteten Komponenten. Gemäß den Definitionen für Druckbehälter (GB/T150.1-2011, Artikel 1.6.3) fallen die Verbindungsnahtstellen zwischen nicht belasteten und belasteten Komponenten in den Geltungsbereich der Druckbehälter. Und es muss mit den Fertigstellungsplänen übereinstimmen. Das ist der Grund, warum die Unterplatte vom Hersteller verschweißt werden muss. Daher sollte man den Vertrag sowie die technischen Vereinbarungen prüfen, ob darin Vorschriften oder Anforderungen festgelegt sind, die vorsehen, dass die Unterlegplatten gut verschweißt werden müssen. Wenn die Vereinbarung dies vorschreibt, aber der Hersteller es nicht tut, dann muss der Hersteller selbst schweißen. Wenn die Vereinbarung nichts dergleichen vorsieht, bleibt nur der Weg der Umbaumaßnahmen – man muss beim örtlichen Prüfinstitut beantragen, selbst zu schweißen. Wenn Dritte schweißen möchten, benötigen sie die Genehmigung des Herstellers oder die Zustimmung einer zuständigen Prüfstelle. Zudem müssen die Abschlusspläne, die Aufzeichnungen zum Schweißen der Produkte sowie die dazugehörigen Dokumente zur Schweißverfahrensbeschreibung angepasst werden.
Es gibt hier keine klaren Vorschriften – es hängt alles von den Vereinbarungen im Vertrag ab. Egal ob die Installation vom Hersteller durchgeführt wird oder vor Ort, das wird ebenfalls durch die Vereinbarungen beider Parteien festgelegt
Möglicherweise sollen mehrere Geräte vor Ort verschweißt werden, um eine einzige Plattform zu bilden?
Wenn es einen Vertrag gibt, gibt es auch eine Grundlage – heutzutage zählt nur das Beweismaterial
Es gibt zwei Aspekte: Erstens muss man prüfen, ob der Lieferumfang im Vertrag die Einsatzplatten für die Geräte umfasst. Bei Geräten, die einer Wärmebehandlung unterzogen werden müssen, ist es erforderlich, dass der Hersteller solche Einsatzplatten einbaut. Bei Geräten, die keine Wärmebehandlung benötigen, ist das nicht so eindeutig; Zweitens: Falls im Vertrag nicht klar geregelt ist, welche Arten von Unterlegplatten vom Hersteller geliefert werden sollen, sollte man dies zunächst durch verhandlungsmäßige Lösungen klären. Bei den üblichen Materialien für Unterlegplatten ist das in der Regel kein Problem. Falls das Material jedoch speziell ist und die Menge der benötigten Unterlegplatten gering ist, wird das Problem schwieriger ; Kurz gesagt: Darüber lässt sich reden!