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Guten Tag, liebe Lehrer! In den Sicherheitsvorschriften für feste Druckbehälter mit großem Fassungsvermögen (TGS21-2016) heißt es in Artikel 2 zu den festen Druckbehältern: Das Fassungsvermögen muss 0,03 m³ oder mehr betragen und der Innendurchmesser mindestens 150 mm sein. In den Vorschriften für die Sicherheitskontrolle von fest installierten Druckbehältern (TGS R0004-2008) heißt es in Artikel 2 zu diesen Behältern, dass das Produkt aus Druck und Volumen mindestens 2,5 MPa·L betragen muss. Ich frage mich: Warum gibt es hier Unterschiede in den Angaben – welcher Wert gilt denn? Danke!
TGS R0004-2009 ist ungültig, es gilt TGS21-2016
Es ist nicht TGS, sondern TSG – die Version von 2016 hat die Version von 2009 ersetzt.
Gemäß der neuesten Fassung der TSG 21-2016
Kein Problem, alles richtet sich nach den neuesten Standards
Großvolumige Behälter werden gemäß der Definition von Druckbehältern im Verzeichnis der Sondergeräte beschrieben
TSG21-2016 ist die neueste Version.
Alles richtet sich nach der neuesten Version. Man kann auf der Website von Gongbiao nachprüfen, ob es sich um die aktuelle Version handelt.
TSG21-2016 ist genauer – es handelt sich dabei um die neue Version. Die alte Version wurde ersetzt, man kann nicht mehr nach den alten Vorgaben vorgehen
Es gilt 21 – bitte sehen Sie sich den Vorwort an, dort sind die Erklärungen zu finden. Bei 21 wurden bereits viele Standards abgeschafft
TSG21-2016 ist die neueste Version.