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Ich möchte Sie höflich um Rat fragen: Ich weiß nur, dass sowohl bei beweglichen als auch bei unbeweglichen Anlagen während der Installation erst nach der zweiten Gussarbeiten mit den Rohrleitungsarbeiten an der Anlage begonnen werden kann. Aber wo liegt seine Grundlage? Kann mir jemand sagen, ob diese Vorschrift in den Spezifikationen der Anlage oder in den Spezifikationen der Rohrleitungen enthalten ist? Zuerst vielen Dank! ! ! !
Schauen Sie sich GBT 50235 an – unterschiedliche Geräte haben unterschiedliche Anforderungen
Die Anlage kann bereits vor dem Einbau mit Rohrleitungen ausgestattet werden – man muss nur das letzte Anschlussstück bis zum Schluss verschweißen
Nach Ausrichten und Justieren erfolgt eine zweite Füllung. Ohne diese zweite Füllung gilt die Anlage nicht als richtig befestigt
Dieser Beitrag wurde zuletzt von yujwlhh am 8.11.2019 um 15:33 bearbeitet. In den Vorgaben steht lediglich, dass die Geräte ausgerichtet und befestigt sein müssen, bevor mit der Verrohrung begonnen werden kann. Meiner Ansicht nach ist es nicht erforderlich, erst eine zweite Verfüllung durchzuführen, bevor man mit der Verrohrung fortfahren kann. Anschlüsse von Rohrleitungen bei beweglichen Anlagen erfordern hohe Ansprüche; wenn Zeit vorhanden ist, ist es besser, erst nach dem Zweitmörteln die Rohrleitungen anzuschließen. Bei stationären Anlagen können die Rohrleitungen angebracht werden, nachdem das Mörteln der Fundamentbolzen abgeschlossen und diese festgezogen wurden. Wenn die Bodenbolzen bereits eingebaut sind, kann nach der Ausrichtung und Festziehung der Bolzen mit der Verlegung der Rohre begonnen werden.
Ich teile deine Ansicht. Aber wo findet man die standardmäßige Grundlage für diese Ansicht?