Thread Content
Meine Damen und Herren, hat jemand bereits einen Risikobewertungsbericht für Druckbehälter erstellt? In Anhang F von GB150.1 sind die Anforderungen an Berichte zur Risikobewertung festgelegt. Ist diese Erstellung erforderlich? Für welche Druckbehälter und unter welchen Umständen ist eine Prüfung erforderlich? Für den Endnutzer? Wer etwas weiß, der soll es erzählen.
Ob das Entwicklungsunternehmen in der Lage ist, Berichte zur Risikobewertung zu erstellen, zeigt sich durch welche Qualifikationen des Entwicklungsinstituts – oder durch welches Qualitätskontrollsystem? Mit anderen Worten: Wie kann man durch das Festlegen bestimmter Kriterien die Unternehmen finden, die in der Lage sind, Bewertungsberichte für das Risikomanagement von Druckbehältern zu erstellen?
Derzeit müssen für Druckbehälter der Klasse III Berichte zur Risikobewertung erstellt werden; künftig müssen alle Druckbehälter solche Berichte vorlegen. Der Bericht wird hauptsächlich gemäß den Anforderungen von GB/T150 sowie den entsprechenden Vorschriften für Feststoffbehälter erstellt und soll den Nutzern dabei helfen, die für Notfallpläne erforderlichen Inhalte zu erarbeiten. Der Risikobewertungsbericht muss mit Stempel versehen und dem Eigentümer übergeben werden. Die Berichte werden alle von den Gerätedesignern verfasst; wer über die entsprechenden Designqualifikationen verfügt, besitzt auch die notwendige Fähigkeit dazu
Aus Gründen der Sicherheit sollte dieser Bericht auf alle Druckbehälter Anwendung finden. Schließlich haben die Entwerfer die Fähigkeit und die Ressourcen, dies zu tun – es darf nicht die Aufgabe der Benutzer sein, diese Verantwortung zu übernehmen, zumal sie dazu auch nicht in der Lage sind. In Zukunft muss bei Druckbehältern unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Dokumente bereitgestellt werden, damit die Mitarbeiter in den folgenden Phasen arbeiten können.