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Ich arbeite seit 12 Jahren und habe letztes Jahr die Zertifizierung als Prüfer erhalten. Die erfahrenen Mitarbeiter im Unternehmen sagten, ich sei erst Anfang 2017 zum Prüfer ernannt worden – und man dürfe jemanden erst nach weniger als 5 Jahren zur Prüfung ernennen. Allwissender Hai-Freund, wie wird eigentlich die 5-jährige Erfahrung in der Konstruktionsüberprüfung nach den Vorschriften berechnet? Soll man es etwa nach der Dauer seit der Bestätigung der Ernennung berechnen? Könnten Sie mir bitte Rat geben? Danke. :Handshake: Handshake
Eins: Viele Unternehmen beziehen ihre Zertifizierung für das Design, indem sie vorübergehend Prüfer und Genehmigungsbeauftragte finden und diese direkt zu Prüfern und Genehmigungsbeauftragten ernennen. Die berufliche Erfahrung unseres Unternehmens existiert überhaupt nicht – dennoch wird die Zulassung erteilt. Zwei: Dann wird ein neues, überprüftes Ernennungsschreiben ausgestellt, mit geänderter Frist. Drei: Man kann keine besseren Leute einstellen. Es bleibt nur, jemanden mit einer schlechten Leistung einzustellen – es sei denn, man kann das Gehalt erhöhen.
Eigentlich möchte ich auch keine mühsamen Aufgaben übernehmen. Der Grund ist, dass das Unternehmen in mehrere Abteilungen aufgeteilt ist – es gibt keine Prüfer. Wenn die Pläne zu einer anderen Abteilung zur Prüfung gebracht werden müssen, entstehen hohe Kosten. Die Leiter der Abteilungen können daher keine Mitarbeiter einstellen. Die älteren Mitarbeiter im Unternehmen möchten vielleicht noch etwas zusätzliches Geld durch die Überprüfung von Plänen verdienen. Deshalb gibt es verschiedene Gründe, warum keine Ernennungen vorgenommen und die Pläne nicht geprüft werden können.
Solange man einen Zertifikat für die Prüfung hat, kann man Prüfer werden; alles andere ist unwichtig.
Der Alte sagte, du seist nicht qualifiziert – das ist eine erfundene Anschuldigung. Warum sich Sorgen machen?
Du hast recht, staatseigene Unternehmen sind wirklich schwierig – selbst wenn man eine Zulassung hat, wird die Qualifikation dennoch nicht anerkannt
TSG07-2019 „Vorschriften für die Zulassung von Einheiten zur Herstellung und Befüllung von Sondergeräten“ – Es sind weder Prüfer noch Prüfzertifikate mehr erforderlich (siehe 3. Stock). Noch immer diese Diskussion über die Laufzeit.
Ja, das ist doch eine Besonderheit chinesischer Unternehmer im Alter. :'(
Die Ernennung in einer Einheit ist flexibel und kann verhandelt werden. Man sollte viel mit der Führungskraft kommunizieren, wobei das Wachstum der Einheit im Vordergrund stehen sollte.
Was die älteren Mitarbeiter in eurer Abteilung sagen, ist auch nicht unbegründet – es muss schließlich ein Nachweis vorhanden sein. Eine Ernennungsurkunde ist ebenfalls eine Art Beweis, den die Entwerfer jedes Jahr benötigen.
Gibt es noch andere Belege oder Beweise?
Der Ältere erkennt Sie nicht an – die Vorgesetzten im Unternehmen können doch nicht einfach eingreifen, besonders in staatseigenen Unternehmen. Der Ältere traut sich das schließlich nicht
Zwölf Jahre lang gearbeitet, der Job als Designer ist unverändert geblieben, ich habe eine Zertifizierung – welche weiteren Nachweise sind noch erforderlich? Bitte geben Sie mir Rat.
Es werden schriftliche Nachweise benötigt. Oft werden viele Gründe bezüglich des Datums angeführt. In den meisten Fällen stimmt das, was man sagt, aber zur Bestimmung des Datums muss auf schriftliche Belege zurückgegriffen werden – das ist eine Frage der Genauigkeit.
Man braucht zwar ein Zertifikat für die Durchführung von Audits, aber man muss dennoch Audits durchführen – außerdem ist ein solches Zertifikat heutzutage nicht mehr erforderlich.
Ehrlich gesagt kann der Vorgesetzte mit einem machen, was er will.
Ich rate Ihnen, sich darum nicht zu kümmern. Sagen Sie Ihrem Vorgesetzten davon – er wird sich darum kümmern. Als kleiner Angestellter sollten Sie sich lieber nicht einmischen; es lohnt sich nicht
Lass dich da lieber nicht hineinziehen – ist es nicht besser, den Vertrag nicht zu unterschreiben? Was die zusätzlichen Kosten angeht: Das sind schließlich nicht deine Gelder. Lass die Führungskräfte sich damit herumschlagen. . . . . . .