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Welche Geräte benötigen das spezielle Siegel für die Konstruktion von Druckbehältern?

2019-11-25View Original

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Welche Geräte benötigen das spezielle Siegel für die Konstruktion von Druckbehältern? Sind beispielsweise Kolonnen mit einem Arbeitsdruck von weniger als 0,1 MPa notwendig?
Reply #22019-11-25
Gemäß den Vorschriften für feste Stoffe müssen solche, die nicht in eine bestimmte Kategorie fallen, nicht berücksichtigt werden
Reply #32019-11-25
1. Gesamtansicht des Designs; 2. Berechnung der Stärke ; 3. Änderungsauftrag. (Designänderungen, Ersatzmaterialien usw.) Solange eine Stellungnahme der Entwurfsstelle erforderlich ist, muss das spezielle Designstempel (oval, mit der entsprechenden Zulassungsnummer) verwendet werden; Kopien sowie andere Varianten gelten als ungültig. Kolonnen mit einem Druck von weniger als 0,1 MPa gelten nicht als Spezialgeräte; auch bei den Entwurfsbüros gilt derselbe Ablauf. Die Entwurfsstelle ist bei der Kontrolle des speziellen Entwurfsstempels sehr streng und stempelt im Allgemeinen nicht außerhalb des Gesamtentwurfsplans. Bei Fällen, in denen Berechnungen zur Feststellung der Stabilität sowie Änderungen am Entwurf erforderlich sind, muss unbedingt das ursprüngliche Planungsbüro sein spezielles Siegel aufbringen und drei Personen müssen unterschreiben – andernfalls gilt der Entwurf als ungültig.
Reply #42019-11-25
Solange es sich um Druckbehälter handelt, muss das spezielle Siegel für die Konstruktion von Druckbehältern oder das spezielle Siegel für die Konstruktion von Sondergeräten verwendet werden
Reply #52019-11-25
Die Frage der Stempelung des Stärkeberechnungsberichts ist umstritten. Bei der Überprüfung des Dokuments schlugen die Experten vor, dass wir dies korrigieren sollten – der Stärkeberechnungsbericht müsse nämlich gestempelt werden. Später im Entwurfsbüro stellten wir fest, dass es in den Planvorschriften spezielle Regelungen zur Stempelung gibt. Die endgültigen Prüfungsexperten stimmten der Aussage des Entwurfsbüros zu: Das Stärkeberechnungsdokument benötigt kein Siegel des Entwurfsbüros. Ich habe diese Frage bei vielen Leuten nachgefragt! ! Es sollte wohl nicht abgestempelt werden, auch Änderungen am Design benötigen kein Stempeln!
Reply #62019-11-26
Nach den Vorschriften für feste Mengen: Muss man nur auf dem Gesamtentwurf ein spezielles Siegel aufbringen? Auch in den Berechnungsunterlagen findet man oft Siegel – doch das ist nicht zwingend erforderlich. Auf den Änderungsanträgen wird in der Regel das Siegel der Entwicklungsabteilung verwendet.
Reply #72019-11-26
Druckbehälter, die der Verordnung über feste Behälter unterliegen, benötigen ein speziell für das Verschließen konzipiertes Siegel.
Reply #82019-11-26
Es muss auf der Gesamtansicht gestempelt werden; in den meisten Fällen werden auch die Stärkeberechnungen und die Änderungsanträge gestempelt. Wenn du es nicht abdeckst, wie sollen dann andere wissen, dass es vom Entwicklungsunternehmen stammt? Wenn man es nicht schriftlich festhält, gilt es als mündliche Angabe; wenn es schriftlich festgehalten wird, gilt es als schriftlicher Nachweis. In Situationen, in denen eine schriftliche Darstellung erforderlich ist, wird eine mündliche Angabe von anderen nicht anerkannt.
Reply #92019-11-26
Die Herstellereinheit ändert sich gemäß den schriftlichen Unterlagen der Entwicklungsstelle und führt die Änderung im Gesamtplan ein. Das Gesamtplanungsdokument ist mit dem Entwurfsstempel versehen – man kann einfach nach diesem Gesamtplan vorgehen. Änderungen des Datums sind vor dem Herstellungsdatum des Geräts zulässig; nach dem Herstellungsdatum ist eine Bestätigung durch die ursprüngliche Prüfstelle erforderlich. Was das Stempeln des Abteilungssiegels oder Ähnliches angeht, ist das nicht wirklich von Bedeutung.
Reply #102019-11-26
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Zhang Junli am 26.11.2019 um 10:13 bearbeitet. Da er von den Prüfungsexperten genehmigt wurde, müssen Sie natürlich nicht zum Designbereich gehen, um die Genehmigung zu erhalten. Denn die Experten haben die Aufgabe bewältigt. Die Prüfungsexperten sind nicht die Fachleute, wie man sie sich vorstellt; meist haben sie eher die Eigenschaften von Vollzugsbeamten. Es ist daher kaum möglich, dass sie in allen Bereichen über umfassende Fachkenntnisse verfügen. Es geht nicht nur um die Bewertung – auch die Nutzerorganisationen sowie die Aufsichtsbehörden tragen eine bestimmte Verantwortung. Dabei bestehen rechtliche Risiken. Um diese zu vermeiden, ist Sorgfalt erforderlich. Auch wenn man keine gesetzlichen Vorschriften verletzt hat, können die Folgen mangelnder Sorgfalt dennoch sehr ernst sein. Gesetze und Vorschriften sind nur die grundlegendsten Anforderungen. Bei der Umsetzung sollten diese Anforderungen je nach Situation übertroffen werden, damit die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden können – anstatt nach Wegen zu suchen, um sich an den Grenzen zu bewegen.
Reply #112019-11-26
Meiner Meinung nach sollten der Gesamtplan, die Berechnungen, das Risikobewertungsbericht sowie die Designänderungen alle mit einem Stempel versehen werden. Hersteller mit Entwurfszulassung sollten für Produkte ohne Überwachungsinspektionen dennoch einen Gesamtplan vorlegen, der mit Stempel versehen ist. Egal, ob du es abdeckst oder nicht – die Verantwortung bleibt bestehen.
Reply #122019-11-26
Ich stimme Ihrer Aussage zu: Das Gesamtentwurfsdokument muss mit dem speziellen Stempel des Entwerfers versehen werden. Was die Berechnungsunterlagen, die Risikobewertungsberichte sowie die Anträge auf Änderungen am Entwurf angeht, so gibt es laut den Unternehmensvorschriften keine verpflichtenden Anforderungen bezüglich der Verwendung dieses Stempels.

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