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Beim Preisvergleich kaufte ich ein und fand, dass der Preis des ersten Anbieters viel zu niedrig war – außerdem wurde er falsch angegeben, da die Kosten für die Materialien um 20.000 unterschätzt wurden. Wie soll man in so einer Situation vorgehen? Was passiert, wenn das nächste Unternehmen einen Preis nennt, wir die Preise vergleichen und uns für das Angebot mit dem niedrigsten Preis entscheiden – doch das erste Unternehmen zieht seine Angebots zurück? Müssen wir etwa wieder zu diesem teuren zweiten Anbieter gehen, den wir bereits abgelehnt haben? Das ist wirklich verrückt
Bestätigen Sie noch einmal den Preis für die Materialien beim ersten Anbieter – falls die Kosten tatsächlich bereits enthalten sind, dann haben Sie das falsch verstanden
Haha, da gibt es viele Hintergedanken – man muss damit sehr vorsichtig umgehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel kann eine Einheit zusammen mit mehreren „Hilfskräften“, die ihr zur Seite stehen, am Wettbewerb teilnehmen. Bei den Vorgesetzten gibt es einen Verräter. Deshalb müssen bei solchen Angelegenheiten zunächst die Qualifikationen der jeweiligen Bieter sowie ihre Leistungsbeschreibungen überprüft werden. Bei Bedarf ist außerdem ein Besuch vor Ort erforderlich. Auf dieser Grundlage kann man einfach seine eigene Meinung äußern. Und man darf keinen Argwohn hegen oder emotional beteiligt sein (einschließlich Äußerungen usw.). Außerdem kann das nicht allein von dir entschieden werden; es reicht aus, deine eigene Meinung darzulegen, als Referenz.
Die Angebote müssen doch mehrmals abgegeben werden, oder?
Ein Bieter – mehrere Zuschauerbieter! ! ! Suchen Sie neu
Haben eure Kosteningenieure keine Ahnung davon?
Wenn das erste Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, nicht ausführt, handelt es sich um einen Vertragsbruch. Es ist dann völlig normal, nach einem zweiten Unternehmen zu suchen – das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches.
Da man ja schon hier ist, möchte jeder den Zuschlag erhalten. Wenn man einen niedrigen Preis anstrebt, sollte man diese Option wählen – den zweitniedrigsten Preis kann man als Alternative festlegen und in den Zuschlagsunterlagen aufnehmen. Falls der erste Bieter nicht zustimmt, wird die Angebotsgebühr nicht zurückgegeben, sodass der zweite Bieter den Auftrag erhalten kann. Natürlich, wenn die Beziehungen gut sind und außerdem weiterhin der niedrigste Preis angegeben wird, kann man den unterschätzten Betrag zum Gewinnpreis hinzufügen. Das ist wirklich großartig für dich – egal, wer damit gewinnt, wird dir dankbar sein, haha.
Wenn selbst die Partei A es nicht mehr kann, dann bist du wirklich dumm