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Ich habe eine Frage an alle: Was gilt bezüglich der Anforderungen an den Radius der Wellenkämme/Wellentäler in GB/T16749-2018 – es soll ≥3t sein. Derzeit gibt es viele Fälle, in denen alte Anlagen umgerüstet werden müssen. Dabei erfüllt der R-Bogen der Dehnfugen nicht die Anforderungen der Normversion von 2018. Wenn man den R-Bogen vergrößert, führt das dazu, dass die Dehnfugen nicht mehr den Anforderungen entsprechen – manchmal muss sogar die Rohrplatte verdickt werden. Wie geht man in solchen Fällen vor? Danke an alle
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Shutong am 17.12.2019 um 19:25 bearbeitet. Meint der Verfasser damit, dass der Bogen des Dehnungselements zu groß ist, oder? Dass die Anforderungen der Version 2018 nicht erfüllt werden, bedeutet das, dass der Radius der Wellenkämme/Wellentäler kleiner als 3t ist? Hier kommt die Frage: Da das alte Gerät R groß ist, sind auch der Radius der entsprechenden Wellenkämme/Wellentäler groß – wie kann es dann nicht der Bedingung ≥3t entsprechen? Habe ich das falsch verstanden? Selbst wenn ich mich falsch verstehe, kann man den Fall weiterhin gemäß GBT150 4.1.6 behandeln, sofern die Anforderungen für Dehnungsfedern an Druckbehältern nach GB T 16749-2018 nicht erfüllt sind
Nur ein Wort zur Sichtweise bezüglich der Konformität: Die anzuwendende Norm in dieser Aufgabe ist die Norm für Wellenförmige Dehnungselemente für Druckbehälter. Der Inhalt dieser Aufgabe bezieht sich auf umfangreiche Wartungs- und Umbauarbeiten an Druckbehältern. Daher müssen die Vorschriften der TSG eingehalten werden.
Die Ausrüstung kann gemäß den ursprünglichen Standards umgebaut werden; Falls dies nicht erfüllt wird, erfolgt eine weitere Überprüfung der Stärke durch Berechnung; auf diese Weise wird der erste Standard erreicht