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In Anhang B von „Druckbehälter“ (GB150.1-2011), Punkt B3.2.1, ist festgelegt: Wenn am Behälter nur ein Entlastungsgerät installiert ist, darf der Betriebsdruck dieses Geräts nicht höher sein als der Nenndruck des Behälters. Zudem darf die Überdruckgrenze des Behälters 10 % des Nenndrucks oder der größere Wert aus 20 kPa nicht überschreiten. Wie versteht man diesen Satz? Wenn auf dem Behälter nur ein Sicherheitsventil installiert ist, muss der Einstelldruck des Sicherheitsventils dann ≤ der Nenndruck sein – oder darf der Einstelldruck des Sicherheitsventils den größeren Wert aus 10 % des Nenndrucks oder 20 kPa überschreiten?
Sagen wir es so! Auf jeden Fall muss es einen Sicherheitsventil geben, dessen Druck nicht höher ist als der Nenndruck oder der maximale zulässige Betriebsdruck.
150 ist nur ein Standard; es muss gemäß der übergeordneten Vorschrift TSG 21-2016 vorgegangen werden.
Überdruckgrenze und Einstelldruck sind zwei verschiedene Begriffe.
Der Einstelldruck ist gleich dem Betriebsdruck. Nachdem der Sicherheitsventil ausgelöst wurde, kann der Druck weiter ansteigen, darf jedoch nicht die Summe aus dem konstruierten Druck und der Überdruckgrenze überschreiten.
Es müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, der Betriebsdruck, also der Einstelldruck. Der Einstelldruck des Sicherheitsventils muss ≤ der Nenndruck sein. Zweitens muss der Entlastungsdruck des Sicherheitsventils ≤ max sein (1,1-faches der Nenndruckwert, Nenndruckwert + 20 kPa). Zur Stabilität der Bedienung beträgt der Entlastungsdruck des Sicherheitsventils in der Regel max(1,1-faches der Nenndruckwert, Nenndruckwert + 20 kPa). Anschließend wird anhand der Parameter des Sicherheitsventils der Einstelldruck festgelegt, sodass dieser ≤ Nenndruckwert beträgt.
Die Überdruckgrenze ist der Zuwachswert auf der Grundlage des Einstelldrucks. Beides ist kein und dasselbe Konzept.
Maximale Entlastungsdruck – Überdruck = Einstellungsdruck der Sicherheitsventile
Der Einstelldruck des Sicherheitsventils darf die Nennspannung nicht überschreiten.
Rechnen Sie mit 1,1-fach des höchsten Betriebsdrucks – 1,08 oder 1,15 sind beide in Ordnung, allerdings ausgenommen sind Kessel
Dieser Beitrag wurde zuletzt von rookieboyz am 2020-3-25 09:04 bearbeitet. Wenn auf dem Behälter nur ein Entlastungsgerät installiert ist, darf der Betriebsdruck dieses Geräts nicht höher sein als der Nenndruck. Der Überdruckgrenzwert des Behälters wird dabei von SW6 zur Berechnung des sicheren Entlastungsgeräts herangezogen. Zum Beispiel: Wenn der Konstruktionsdruck 0,84 MPa beträgt, dann muss der Auslösedruck des Sicherheitsventils unter 0,84 MPa liegen – nehmen wir beispielsweise 0,82 MPa. Der Überdruckgrenzwert des Behälters beträgt in diesem Fall 0,084 MPa, und dieser Wert wird zur Berechnung des Sicherheitsentlastungsmechanismus verwendet.