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Sehr geehrte Experten: Ich hätte eine Frage. Unsere Firma entwirft derzeit einen Druckgasbehälter, der der Definition eines einfachen Druckgefäßes entspricht. Allerdings kann er nicht in Serien hergestellt werden – es wird jeweils nur ein Stück pro Mal produziert. Dies gilt gemäß Anhang A der Vorschriften TSG 21 für einfache Druckgefäße. Anhang A besagt, dass einfache Druckgefäße in der Regel in Serien hergestellt werden sollten. Wenn die Menge gering ist und keine Serienfertigung stattfindet, sollte gemäß den Vorgaben für einfache Druckbehälter eine Serienfertigung durchgeführt werden. Wenn die Menge zu gering ist, um in Chargen hergestellt zu werden, muss die Anlage gemäß GB 150 entworfen und hergestellt werden (es sind keine Typprüfungen erforderlich). Die Nutzung der Anlage muss gemäß Abschnitt 7.1.11 dieser Vorschriften geregelt werden. 】 Wenn es nach GB150 entworfen und hergestellt wird, muss es dann auch den Anforderungen von TSG21 bezüglich der Konstruktion einfacher Druckbehälter entsprechen? (P27) Zum Beispiel wird bei Druckprüfungen der Prüfdruck gemäß GB150 als 1,25-faches des Konstruktionsdrucks multipliziert mit dem Temperaturkoeffizienten berechnet; bei einfachen Druckbehältern nach den Vorschriften für große Behälter beträgt dieser Wert 1,5-faches des Konstruktionsdrucks. Müssen hier auch gleichzeitig die Anforderungen der großen Normen erfüllt werden? Bitte helfen die Experten im Forum dabei, eine Antwort zu finden.
Ein Gerät wird gemäß den Vorgaben für herkömmliche Druckbehälter konstruiert und hergestellt, TSG 21, GB/T150
Der Kunde verlangt eine Verwaltung nach den Vorschriften für einfache Druckbehälter. Kann es bei der Konstruktion und Herstellung nach tsg21gb150 eine einfache Verwaltung geben?
Es wird nach tsg21gb150 entworfen und hergestellt, mit einfacher Verwaltung – vorausgesetzt, es handelt sich um einen einfachen Druckbehälter. Meine persönliche Ansicht.
Ist es schwierig, den Prüfdruck auf 1,5-fachen des Konstruktionsdrucks zu setzen?
Man muss TSG21 erfüllen. TSG21 wurde für den Einsatz in Druckbehältern entwickelt, 150 ist eher auf das Design ausgerichtet.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wx_Catherine_Mi am 15.05.2020 um 12:35 bearbeitet. Lerne* es mal. Meiner Meinung nach sind das einerseits das Design und andererseits die Produktion – das steht nicht im Widerspruch zueinander
Zunächst ist unklar, was die Schwierigkeit darstellt, den Wert auf 1,5-fache des konstruktiven Drucks zu setzen. Laut der Formel lässt sich dieses 1,5-fache nicht erreichen – 1,5-fach stellt somit eigentlich eine hohe Anforderung dar. Zweitens ist TSG21-2016 eine technische Norm, die verbindlich ist. GB/T150-2011 hingegen ist eine empfehlende nationale Norm; ihr rechtlicher Status ist niedriger als der einer technischen Norm. Es gelten daher die Vorgaben der technischen Norm. Gleichzeitig bezieht sich diese technische Norm auf GB/T150 – weshalb auch diese Norm verbindlich ist. Drittens muss der Druck für die Belastungstests gemäß GB/T150-2011 dem Design entsprechen. Schließlich gibt es mehrere Gesetze und Vorschriften, deren Erfüllung empfohlen wird. Falls es nicht möglich ist, alle gleichzeitig zu erfüllen (was in der Regel nicht vorkommt), gilt das Gesetz mit der höheren Priorität.