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Sehr geehrte Experten: Ist für das Schweißen einer Halterung am Körper eines Druckbehälters eine entsprechende Zulassung für Druckbehälter erforderlich?
Im Prinzip ist es nicht zulässig, dem Körper willkürlich äußere Tragstützen oder Halterungen zu schweißen
Was benötigt wird, kann man auch als eine Art Umwandlung betrachten – ob nach dem Schweißen Verformungen entstanden sind usw. Gibt es Nachbehandlungsanforderungen nach dem Schweißen? Nach dem Schweißen sollten erneut Druckprüfungen durchgeführt werden. Schauen Sie sich die Festigkeitsvorschriften an
Gemäß den Vorschriften für Behälter muss man zwar keine Genehmigung von der ursprünglichen Planungsstelle einholen, wenn andere Komponenten am Behälter selbst verschweißt werden – schließlich handelt es sich dabei nicht um Umbauten oder umfangreiche Reparaturen. Dennoch benötigt das Bauunternehmen die entsprechenden Qualifikationen. Zudem sind eine geeignete Bewertung der Schweißverfahren sowie die Erstellung von Schweißvorschriften erforderlich. Die Schweißer müssen außerdem über die notwendigen Qualifikationen für diese Arbeiten verfügen.
Für das Schweißen mit belasteten Bauteilen ist ein zertifizierter Schweißer erforderlich, sowie eine entsprechende Bewertung der Schweißverfahren.
Warum stellen so viele Leute am Morgen solch seltsame Fragen? 1. Die wichtigsten Druckbehälterkomponenten dürfen nicht verschweißt werden; 2. Wenn es sich um eine bewegliche Schweißnaht handelt, gilt dies als großer Reparaturfall. Die Reparaturfirma muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen (Qualifikationen in Bezug auf Design und Herstellung). Zudem ist eine schriftliche Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörden erforderlich. Außerdem muss eine Überprüfung durch ein zertifiziertes Prüfinstitut stattfinden. Es ist im Grunde genommen nichts anderes als die Herstellung eines neuen Geräts – nur werden hier die Materialkosten eingespart. Es gibt viele Betriebe oder Installationsunternehmen, die aus verschiedenen Gründen willkürlich am Gerät selbst schweißen. In vielen Fällen wird dabei das Gerät selbst durchbrochen. Die rechtlichen Verantwortlichkeiten liegen dabei bei den Betrieben, die das Gerät nutzen. Die Installationsunternehmen oder unqualifizierte Schweißer verschwinden in der Regel nach dem Schweißen wieder. Die Aufsichtsbehörden können nur die Betriebe ausfindig machen
Die Genehmigung der ursprünglichen Planungseinheit ist einzuholen. Die entsprechenden Zertifizierungen für Schweiß- und Reparaturarbeiten erlangen.
Gemäß den Bestimmungen zur Umbau- und Großreparatur in der „Vorschrift für feste Behälter“ sollte dies nicht als verpflichtend gelten