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Prüfungen und Tests, die vor der Wiederinbetriebnahme stillstehender Druckbehälter durchgeführt werden müssen

2020-06-01View Original

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Ich frage Sie alle: Für Druckbehälter, die seit mehreren Jahren ungenutzt waren (nicht in Betrieb gewesen sind) und nun wieder in Betrieb genommen werden sollen – welche Prüfungen und Tests sind erforderlich? Welche weiteren Anforderungen müssen die Leitdokumente neben der TSG R7001 „Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Druckbehältern“ erfüllen? Vielen Dank.
Reply #22020-06-01
Es wird empfohlen, sich vorab mit dem örtlichen Prüfinstitut abzustimmen – wer sagt, welche Prüfungen durchgeführt werden müssen, hat nicht das letzte Wort
Reply #32020-06-02
TSG 08—2017 3.9 Stilllegung: Wenn spezielle Geräte länger als ein Jahr stillgelegt werden sollen, müssen die Betreiber wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen und außerdem ein Stilllegungszeichen anbringen. Innerhalb von 30 Tagen nach der Stilllegung muss das Formular „Anmeldung zur Stilllegung, Außerbetriebnahme und Löschung von speziellen Geräten“ ausgefüllt werden (Format siehe Anhang F), damit die zuständige Behörde informiert werden kann. Bei der Wiederaktivierung muss die Nutzungsstelle eine eigene Überprüfung durchführen und anschließend die notwendigen Formalitäten bei der zuständigen Registrierungsstelle erledigen ; Wenn der Zeitraum für die regelmäßige Überprüfung abgelaufen ist, muss eine Überprüfung gemäß den entsprechenden Anforderungen durchgeführt werden. Das ist das Neueste. Allerdings könnten die Vorschriften der einzelnen Provinzen bereits zuvor erlassen worden sein; in diesem Fall würden die alten Vorschriften angewandt, was im Widerspruch zu diesen neuen Vorschriften stehen könnte.
Reply #42020-06-02
Die Norm TSG R7001-2013 „Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Druckbehältern“ war die technische Spezifikation der vorherigen Version und wurde mit Inkrafttreten der Version 2016 am 01. Oktober 2016 (der aktuellen Version) außer Kraft gesetzt. Derzeit gibt es nach den neuen technischen Vorschriften keine Überprüfungen bei der Ummontage, keine Überwachung bei der Installation und keine erneute Prüfung nach einem Jahr Stillstand mehr.
Reply #52020-06-02
Die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden, den Prüfungsbehörden oder anderen Abteilungen muss stets im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften erfolgen. Es sollte für die Interessen des Unternehmens eingetreten werden, anstatt blind den unangemessenen Forderungen der anderen Parteien nachzukommen – andernfalls geraten sowohl die eigene Person als auch das Unternehmen in eine sehr schwierige Lage.

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