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Es handelt sich um einen Turm aus Edelstahlkombiplatten, der einer Wärmebehandlung nach dem Schweißen bedarf. Nach Prüfung der Normen (NB/T 47015, Abschnitt 9.1.8.1) stellte sich heraus, dass bei der Wärmebehandlung von Edelstahl zu vermeiden ist, dass Chromkarbide im Edelstahlmaterial sowie in den Schweißnähten entstehen. Die Temperatur, bei der die Anlage der Wärmebehandlung unterzogen wird, liegt genau im Bereich, in dem der Edelstahl empfindlich wird – also zwischen 600 und 1000 °C. Muss ich daher bei der Planung der Wärmebehandlung darauf achten, diese Temperatur zu vermeiden?
Man muss diesem ausweichen, sonst wird die Korrosionsbeständigkeit des Edelstahls beeinträchtigt.
In NB/T47015-2011 gilt Anmerkung 2) in Tabelle 6 für die Gruppen Fe-1-1 und Fe-1-2. Muss ich bei meinen wärmebehandelten Produkten, die zur Gruppe Fe-1-1 oder Fe-1-2 gehören, daher die Temperatur um 80 °C bzw. 110 °C senken, während die Abkühlungen um 30 °C und 55 °C für diese Gruppen nicht geeignet sind?
Die Wärmebehandlungsparameter richten sich nach den Anforderungen des Grundmaterials und berücksichtigen soweit wie möglich auch das Verbundmaterial. Bei der Auswahl des Materials für das Verbundmaterial sowie bei der Schweißverfahren müssen zunächst die Probleme im Zusammenhang mit der Sensibilisierung berücksichtigt werden.
Die Sensibilisierungstemperatur von Edelstahl sollte zwischen 450 und 850 liegen, wobei 650 Grad besonders gefährlich sind. Die Wärmebehandlung nach dem Schweißen dient doch dazu, Spannungen zu beseitigen, oder? Bei Produkten, für die Wärmebehandlung erforderlich ist, ist die Auswahl des Materials von großer Bedeutung.
Kann es nach der Wärmebehandlung zu einer Trennung der Schichten des Verbundmaterials kommen?