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Diesen Beitrag hat zuletzt Yeotangjang auf den 13.07.2020 um 09:56 bearbeitet. Normaldruck, Volumen: 0,002 m³; Behälter für Flüssigkeiten, die äußerst gesundheitsschädlich sind. Sowohl der Druck als auch das Volumen fallen nicht in den Geltungsbereich der Vorschriften für Behälter. Zudem besagt die Norm NBT47001 „Behälter unter Normaldruck“, dass solche Behälter nicht zur Aufnahme äußerst gefährlicher Stoffe verwendet werden dürfen. Wie soll man in einem solchen Fall vorgehen? Sind Behälter, die nach den Vorgaben für Druckbehälter berechnet werden, bei Normaldruck nicht reguliert? Wie wird der Entwurfsdruck gewählt? Wie wählt man eine Deckelart aus (Mindestgröße für Standarddeckel: 300)?
Entwurf und Herstellung nach GB150
Keine Klassifizierung, nach GB/T150 konzipiert
Wie wird dann der Designdruck gewählt? Was ist mit dem Prüfdruck und der nicht zerstörenden Prüfung?
Prüfen Sie, ob es Anforderungen bezüglich des Drucks im Prozesssystem sowie bezüglich der Systemprüfung gibt. Falls keine Anforderungen bestehen, wird gemäß GB150 vorgegangen. Die Anforderung an den Prüfraum für die Schadensfreiheitsprüfung beträgt 150 – das ist ebenfalls beschrieben.
Ist es nach GB150 so, dass der Entwurfsdruck auf 0,1 festgelegt werden muss, und außerdem müssen Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt sowie eine 100%-ige zerstörungsfreie Prüfung erfolgen?
Die Eigenschaftstabellen der Behälter sind bei Normaldruck konzipiert; die Prüfungen erfolgen bei 150
Suchen Sie im Labor ein Glasfläschchen zur Aufbewahrung von Chemikalien.
Und die anderen Eigenschaften? Zum Beispiel Deckel DN100, Nenndruck usw
Druckbehälter werden nach den geltenden Vorgaben entworfen und hergestellt, ohne dass eine Überwachung stattfindet.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 13.7.2020 um 10:57 bearbeitet. Druckbelastung: Gemäß den Anforderungen des jeweiligen Geräts – also ein Gerät, das nicht zur Kategorie der 150er-Geräte gehört – wird es nach den Standards für 150er-Geräte entworfen, hergestellt und geprüft. Versteht sich das so?
Es geht hier nicht um die Klassifizierung – es handelt sich dabei einfach um einen gewöhnlichen Behälter. Auch dieser muss gemäß den Vorschriften klassifiziert werden. Genau wie die Becher und Messbehälter im Labor müssen auch diese Gegenstände eingestuft werden.
Ohne Klassifizierung, nach GB/T150 entworfen – es ist möglich, Rohre ohne Naht mit kleinerem Durchmesser als Zylinderkörper zu verwenden; als Deckel eignen sich Rohrverschlüsse. Der Entwurfsdruck beträgt 0,1 Mpa.
Meiner Meinung nach kann es nach den Vorgaben für Verpackungen und Behälter für gefährliche Güter entworfen und hergestellt werden.
Wichtig ist, dass er nach dem Innendurchmesser von 100 berechnet wird, nicht nach dem Außendurchmesser der Rohr. Die Rohrverschlüsse werden hingegen nach dem Außendurchmesser von 108 berechnet
Geräte mit einem Durchmesser von mehr als 150 mm werden gemäß GB150 entworfen und hergestellt, werden nicht klassifiziert und fallen nicht unter die Regulierungen der „Vorschriften für feste Behälter“.
Einfach ausgedrückt: Es wird nach den Standards hergestellt, doch eine Registrierung ist nicht erforderlich. Ob eine Überprüfung durch ein zertifiziertes Prüfinstitut notwendig ist, hängt von eurer eigenen Verwaltung ab – doch eine interne Prüfung durch das Unternehmen muss unbedingt stattfinden.
Der Schlüsselpunkt ist, dass der Durchmesser auch unter 150 mm liegt – GB150 legt ausdrücklich fest, dass Werte unter 150 mm nicht zulässig sind
Quartalsweise Gefahrgut – aus Sicherheitsgründen kann man es so handhaben. Wenn es sich um einen Speicherbehälter handelt, ist es am besten, den Unterdruck noch einmal zu überprüfen.
Was ist mit einem Durchmesser von weniger als 150 mm? Auch nach GB150 konzipiert
So klein – ein Plattenverschluss reicht aus.