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1. Alle Schweißnähte von Behältern mit einer Nennwandstärke von 50 mm oder mehr nach der endgültigen Wärmebehandlung; 2. Bei Behältern mit einer Nennstärke von mindestens 50 mm müssen nach dem Drucktest die Schweißnähte der Klassen A und B zudem einer 100%-Ultraschallprüfung unterzogen werden; dabei muss ein Qualitätsgrad von Klasse I erreicht werden. Die Dicke des Rohrsegments am Wassertank beträgt 60 mm; die Dicke der übrigen Platten des Geräts liegt unter 50 mm. Ich würde gerne wissen, ob unter „Behältern mit einer Nenndicke von mindestens 50 mm“ in den beiden genannten Standards das gesamte geschweißte Bauteil des Geräts gemeint ist – oder nur das Rohrsegment des Wassertanks 【Gerätemedium: Kohlenwasserstoffe (mit 91,5 % Benzol); Eigenschaften des Mediums: Explosives Medium, äußerst gefährlich; Arbeitsdruck: 0,4 MPa】
So verstehe ich das: Es geht hier um die Schweißnähte. Wenn nur ein Abschnitt eine Dicke von mehr als 50 mm aufweist, dann müssen die Schweißnähte an den Seiten nicht der Regel entsprechen, sofern ihre Dicke nach dem Abschneiden unter 50 mm liegt. Allerdings müssen die inneren Schweißnähte – egal ob es sich um Umfangsschweißnähte oder Längsschweißnähte handelt – weiterhin der Regel entsprechen, sofern ihre Dicke mehr als 50 mm beträgt.
Woher stammen die Anforderungen in diesen beiden Sätzen des Threadbetreibers?
Woher stammen die Anforderungen des Thread-Starters für diese beiden Sätze?
Sinopec Luoyang Engineering Co., Ltd. 70BJ021-2018, Punkte 7.9.d und 7.11
Die Dicke auf den Zeichnungen ist in der Regel die Nenndicke
Ich denke, es bedeutet, dass die Teile, die größer oder gleich sind, den Anforderungen entsprechen müssen, während die Teile, die kleiner als 50 sind, nicht berücksichtigt werden müssen
Danke an alle für die Rückmeldungen. Es wurde schließlich entschieden, dass dies nur für die Abschnitte auf dem Wassergefäßrohr gilt, die größer als 50 mm sind.