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Zählen Industrieaufzüge zu den beweglichen Anlagen oder zu den stillstehenden Anlagen?

2020-07-13View Original

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Meine Freunde: Ob Aufzüge in Produktionsanlagen zu den beweglichen oder stillstehenden Anlagen gehören – erzählen Sie doch, wie Sie damit umgehen.
Reply #22020-07-13
Ich denke, dass sich unter beweglichen Anlagen im Allgemeinen Anlagen aus der Chemieindustrie verstehen, während Aufzüge zu den allgemeinen Anlagen gehören
Reply #32020-07-13
Der Bücherjunge ist ein erfahrener Profi – sein Verständnis ist sehr klar! Denn im Grunde beurteile ich es danach, ob es sich bewegt oder nicht:$
Reply #42020-07-13
Zählt zu den Sondergeräten. Da der Aufzug nicht am Herstellungsprozess beteiligt ist (er hat nicht einmal eine Seriennummer), wird er in der Regel nicht in die Statistik der Anlagen und Geräte aufgenommen. Ähnliche Spezialgeräte sind außerdem: Gabelstapler, Aufzüge, ...
Reply #52020-07-13
Es handelt sich um Sondergeräte; ähnliche Beispiele sind Elektrokrane usw.
Reply #62020-07-14
Es handelt sich um Spezialgeräte – die Motoren müssen explosionssichere Motoren sein. Gewöhnliche Geschäftselevator entsprechen nicht den Sicherheitsvorschriften. Das gilt auch für die Elektromotoren der Kräne, Hebezeuge und Pumpen in diesen Geräten
Reply #72020-07-14
Es handelt sich weder um bewegliche noch um stationäre Anlagen, sondern um Sonderanlagen, die in den Bereich der Verwaltung von Sonderanlagen in der Fabrik einzuordnen sind.
Reply #82020-07-14
In der Liste der Sondergeräte sowie in den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften wird nicht zwischen stationären und mobilen Geräten unterschieden. Du kannst also selbst entscheiden, wie du sie einteilst – wie es dir am besten passt.
Reply #92020-07-14
Aufzüge gehören zur Kategorie der Sondergeräte und unterliegen einer speziellen Regulierung. Regelmäßig wird eine Sonderinspektion beantragt, wobei das Prüfinstitut einen Prüfbericht ausstellt.
Reply #102020-07-16
Nach der Verwaltung von Sondergeräten gilt das genauso wie bei Gabelstaplern
Reply #112020-08-15
Wie wird eure Anlage verwaltet?
Reply #122020-08-16
Der Aufzug ist eine Sonderanlage; unter den Personen, die für stationäre Anlagen zuständig sind, gibt es spezielle Mitarbeiter, die sich um ihn kümmern
Reply #132020-08-22
Bewegliche Ausrüstung ist wie die Luftwaffe und die Armee; Spezialausrüstung ist wie die Marineflieger. . . . .
Reply #142020-12-14
Lifte fallen zunächst in den **Regelungsbereich** und gehören zu den acht Arten von Sondergeräten. Die meisten Bauteile eines Lifts sind mechanisch-elektronisch integriert und bilden somit ein System – ähnlich wie bei Kompressorenanlagen. Es ist daher nicht möglich, sie einfach als bewegliche oder unbewegliche Geräte einzustufen
Reply #152020-12-24
Es ist besser, sich nach der Klassifizierung der Verwaltungsbehörden zu richten – sonst muss man bei jeder Statistik um den heißen Brei herumreden und kommt nicht zur Sache
Reply #162020-12-25
Der Aufzug ist eine stationäre Anlage und sollte gemäß den Vorschriften für Sonderanlagen verwaltet und gewartet werden.

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