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Zu den Überwachungsprüfungen von Druckbehältern, die über den Geltungsbereich der Vorschriften hinausgehen

2020-07-17View Original

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Ich habe folgende Fragen bezüglich der Überwachungs- und Prüfungen von Druckbehältern: 1. Ist es möglich, für Druckbehälter, die nicht unter die Vorschriften für Druckbehälter fallen – beispielsweise solche mit einer Arbeitsdruck unter 0,1 MPa oder mit einem Innendurchmesser von weniger als 150 mm – dennoch ein Zertifikat gemäß den Vorschriften für Druckbehälter auszustellen, wenn der Auftraggeber dies verlangt? 2. Bei Druckkomponenten (Bauteilen), die nicht im Geltungsbereich der Überwachungsinspektionen nach Kapitel 6 der Vorschriften fallen, besteht der Auftraggeber darauf, einen Nachweis über die Überwachungsinspektion dieser Komponenten zu erhalten. Kann das Prüfinstitut dann einen solchen Nachweis ausstellen? 3. Können die Konstruktionspläne für Druckbehälterkomponenten (Bauteile), die einzeln zertifiziert werden, vom Hersteller dieser Komponenten erstellt werden – und mit dem Qualifikationsstempel des Herstellers versehen werden?
Reply #22020-07-17
1. Die erste Frage: Der Eigentümer kann Anfragen stellen, doch die Überwachungsbehörde hat das Recht, eine Zertifizierung gemäß den Vorschriften für fest installierte Anlagen abzulehnen, da diese Vorschriften ausdrücklich für Sondergeräte gelten. 2. Die zweite Frage ist ähnlich: Die Überwachungs- und Prüfstellen haben das Recht, eine Zertifizierung abzulehnen. Allerdings können sie eine beauftragte Prüfung koordinieren und auf der Grundlage dieser Prüfung eine Zertifizierung ausstellen. 3. Die dritte Frage: Die Zeichnungen dürfen nicht vom Hersteller der Komponenten erstellt werden. Da die Komponenten Teil des Druckbehälters sind, basiert die Herstellung des Druckbehälters auf den technischen Anforderungen des Kunden – also: Der Entwurf wird von der Planungseinheit erstellt, die Herstellung erfolgt durch die Fertigungseinheit und schließlich wird der Behälter an den Kunden geliefert. Komponenten werden nur dann ausgelagert, wenn die Herstellereinheit nicht rechtzeitig produzieren kann.
Reply #32020-07-18
Erste Frage: Bei der Überwachung und Prüfung unserer Spezialgeräte übernimmt die zuständige Prüfstelle die Aufgabe der administrativen Überwachung – sie handelt dabei nicht als Drittpartei, die vom Eigentümer beauftragt wurde. Das Prüfzertifikat muss auf jeden Fall den Anforderungen der Sicherheits- und Technikvorschriften entsprechen. Die zweite Frage ist unterschiedlich: Da es sich um Behälter handelt, die unter die Überwachungsinspektion fallen, sollten auch ihre druckfesten Komponenten in den Geltungsbereich dieser Überwachungsinspektion fallen. Die Überwachungsinspektion der einzeln hergestellten druckfesten Komponenten kann entweder von der zuständigen Prüfstelle am Standort des Herstellers der Komponenten durchgeführt werden oder von der Prüfstelle des Behälterherstellers bzw. am Ort der Wartung und Instandsetzung. Dies muss im Voraus festgelegt werden. Die dritte Frage sollte sich darauf beziehen, ob die Gesamtkonstruktion des Behälters von der zuständigen Planungseinheit entworfen wird oder ob Standardkomponenten für Öffnungen verwendet werden.
Reply #42020-07-18
Eine Überwachung durch Dritte ist möglich, doch es wird ein Zertifikat der Konformität ausgestellt, nicht ein Prüfzertifikat.
Reply #52020-07-19
1 Wenn es nicht unter die Vorschriften der Klassifizierung fällt, wie kann man dann die Geräte einordnen? Ohne Einordnung kann man schließlich kein Zertifikat für die Überwachung und Inspektion ausstellen. Die Einheiten für die Überwachungsinspektionen bei der Herstellung gelten ebenfalls als Drittanbieter für Inspektionen, und zwar gegen Entgelt. In solchen Fällen können Sie mit ihnen verhandeln. Immerhin soll es strenger sein, nicht lockerer. 2 Bei in der Regel extern erworbenen Flanschen, Deckeln usw. liegen die zugehörigen Prüfzertifikate bei dem Lieferanten; Sie müssen lediglich eine Kontrolle des Lieferanten sowie eine Einlaufprüfung vornehmen. Im Prinzip ist es so, dass derjenige, der das Teil herstellt, auch dafür verantwortlich ist. Wenn dieses Teil zum Bestandteil Ihres Behälters gehört und dieser Behälter schließlich als Ganzes ausgeliefert wird, dann haben Sie weiterhin das Recht, das Design zu gestalten. In diesem Fall kann man ein zusammenfassendes Diagramm mit Stempel verwenden – das Teil gilt dann als extern beschafftes Teil.
Reply #62020-07-19
Diese Forderung des Eigentümers ist wohl etwas überflüssig. Bei Geräten, die nicht reguliert werden, ist es in der Regel sinnlos, eine Zertifizierung nach den geltenden Vorschriften auszustellen – es sei denn, es gibt besondere Anforderungen. In solchen Fällen kann man mit dem Eigentümer sprechen (bei Geräten, die nicht reguliert werden, sind keine Zertifikate einer Prüfstelle für die Installation und Nutzung erforderlich)
Reply #72020-07-20
Einige Eigentümer sind mit den Vorschriften zur Überwachungsinspektion von Spezialgeräten wie Druckbehältern nicht gut vertraut und stellen aus Gründen der Sicherheit oder zur Absicherung ihrer Verantwortung zusätzliche oder unnötige Anforderungen. Um den Vertrag zu erhalten, versuchen die Verkaufsmitarbeiter des Verkäufers in der Regel, den Anforderungen des Käufers nachzukommen, sofern es sich nicht um prinzipielle Probleme handelt. Anschließend beauftragen sie die Abteilungen für Technik und Qualitätssicherung damit, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Die Antwort unseres Prüfinstituts lautet: 1/2. Für Fälle, die nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Prüfumfang gehören, kann das Verfahren der beauftragten Prüfung angewandt werden, wodurch ein Prüfzertifikat ausgestellt wird – und nicht das nach den Vorschriften erforderliche Prüfzeugnis. 3. Druckbehälterkomponenten (Bauteile), für die eine eigene Zertifizierung erforderlich ist – deren Konstruktionsunterlagen können von jedem Unternehmen erstellt werden, das über die entsprechenden Qualifikationen für die Konstruktion solcher Bauteile verfügt. Die Unterlagen müssen außerdem mit dem Konstruktionsstempel versehen werden. Diese Anforderung gilt auch für Umbauprojekte von Druckbehältern. Was die Kategorien der Druckbehälter angeht, so bin ich der Ansicht, dass, da sie nicht unter die Überwachungsvorschriften für Behälter fallen, es keine Verletzung dieser Vorschriften gibt, egal nach welcher Kategorie sie entworfen, hergestellt oder überprüft werden. Die Kategorie soll durch Absprache zwischen dem Entwerfer und dem Auftraggeber festgelegt werden. Außerdem gibt es zwar Vorschriften, doch die Prüfstellen vor Ort interpretieren diese unterschiedlich, wodurch die Anforderungen in der Praxis leicht variieren können.
Reply #82020-07-20
Natürlich wird kein Prüfbericht ausgehändigt. Wenn es unbedingt notwendig ist, müssen hohe Parameter verwendet werden, die im zulässigen Bereich liegen
Reply #92020-07-21
Der Eigentümer verlangt das freiwillig. . . Es handelt sich wohl nicht um Anforderungen aus der Sicherheitsvorprüfung – es ist nur eine Übermittlung seitens des Eigentümers: L
Reply #102020-07-21
Stimme der Ansicht im zweiten Stock zu. Was nicht vorgeschrieben ist und den Eigentümer dennoch verlangt, dafür kann der Eigentümer einfach eine Vollmacht ausstellen und das Geld bezahlen – lol

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