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Tabelle 5 der Norm NB/T47015-2011 mit den empfohlenen Vorschriften für die Wärmebehandlung nach dem Schweißen gibt die Mindestaufbewahrungstemperaturen für verschiedene Materialien an. Bei der tatsächlichen Wärmebehandlung nach dem Schweißen muss ein zulässiger Temperaturunterschied angegeben werden. Dabei beträgt die niedrigste Aufbewahrungs Temperatur für Materialien der Fe-1-Klasse 600 °C. Angenommen, der normale Temperaturbereich des Wärmebehandlungsöfens liegt bei ±13°C, wobei ein zulässiger Temperaturabweichungsbereich von ±15°C besteht. Frage: Soll die Wärmebehandlungstemperatur bei 600±15℃ liegen oder bei 615±15℃?
In der Regel wird eine Mindestwärmeisolierungstemperatur angegeben, die nicht unterschritten werden sollte. Bei einigen Materialien muss außerdem eine Obergrenze für die Temperatur eingehalten werden
In der Regel beziehen sich die in Standards/Vorschriften angegebenen Werte auf Nennwerte, ohne Berücksichtigung von Abweichungen. Die zulässige Abweichung der Haltetemperatur bei der Wärmebehandlung sollte auf die Temperaturgleichmäßigkeit des vorgesehenen Wärmebehandlungsöfens verweisen. Im Ausland gibt es viele PWHT-Verfahren, bei denen direkt 595 °C verwendet wird, ohne Berücksichtigung von Abweichungen.
Auch die sogenannte konstante Temperatur hat einen bestimmten Bereich; die Temperaturen an den verschiedenen Messpunkten sollten ebenfalls in einem gültigen Bereich gehalten werden – es kann keine konstante Wert sein.
Die Gestaltung erfolgt gemäß den Standards. Die in diesen Standards vorgeschriebenen Temperaturen für die Wärmebehandlung stellen die Mindestwerte dar (Tabelle 5 von NB/T47015: Minimale Aufbewahrungs Temperatur); ASME VIII-1 UCS-56: Normale Aufbewahrungs Temperatur, Mindestwert. Verschiedene Wärmebehandlungsanlagen und Messmethoden führen zu unterschiedlichen Fehlern; die Norm legt keinen spezifischen Temperaturtoleranzbereich fest. Die von unseren Ingenieuren für die Wärmebehandlung vorgeschlagene Temperatur beträgt ebenfalls 615±15°C. Ich schlage vor, dies als 600°C+30/-0°C anzugeben – so wird die Konformität mit den Standards besser zum Ausdruck gebracht. 600 °C sowie eine Abweichung nach unten von 0 °C sind die vom Standard vorgegebenen Werte. Die Abweichung nach oben von +30 °C wird vom Wärmebehandlungstechniker unter Berücksichtigung der konkreten Wärmebehandlungsbedingungen festgelegt.