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Zur Überwachungs- und Prüfung von Geräten

2020-08-20View Original

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Unser Unternehmen muss zunächst einen Turm in mehreren Teilen zum Bauplatz transportieren. Der Auftraggeber verlangt, dass die Überprüfung des Geräts nach dem Zusammenbau von einem örtlichen Prüfinstitut durchgeführt wird. Müssen wir also bei der Herstellung von geteilten Turbinen unseren örtlichen zuständigen Prüfdienst informieren und Unterlagen über die einzelnen Teile sowie Zertifikate für die Überwachungsprüfungen dieser Teile einreichen? Bei TSG21 müssen die Hersteller von Druckbehältern sowie deren Komponenten gemäß 4.1.5.2 dem Besteller eine Qualitätsbescheinigung für das Produkt ausstellen. Enthält diese Qualitätsbescheinigung auch ein Prüfzertifikat, das von einer zuständigen Prüfstelle ausgestellt wurde? Lösen, schnell schnell schnell schnell
Reply #22020-08-20
Du kennst doch bereits den Ablauf der Überwachungsinspektion – betrachte einfach jeden Abschnitt als ein eigenes Produkt, das zur Prüfung eingereicht werden muss.
Reply #32020-08-21
Bei Geräten, die vor Ort zusammengebaut werden, gibt es in der Regel zwei Prüfberichte: Einen vor dem Zusammenbau und einen nach der Installation vor Ort. Diese Prüfungen werden in der Regel vom örtlichen Prüfinstitut durchgeführt
Reply #42020-08-21
Ja, Geräte in Segmenten erhalten Zertifikate für die Überwachung der Segmente
Reply #52020-08-21
Für solche Fragen ist es besser, telefonisch bei der zuständigen Prüfstelle oder einem ähnlichen Institut nachzufragen. Es gibt einige Praktiken, mit denen sie nicht einverstanden sind, und dagegen kann man nichts tun.
Reply #62020-08-21
Für solche Fragen ist es besser, telefonisch bei der zuständigen Prüfstelle oder einem ähnlichen Institut nachzufragen. Es gibt einige Praktiken, mit denen sie nicht einverstanden sind, und dagegen kann man nichts tun.
Reply #72020-08-23
Die Herstellungsprüfung ist sicherlich eine lokale Prüfung durch die Herstellungseinheit. Die Installationsprüfung sollte von dem zuständigen Prüfinstitut am Standort der Anwenderstelle durchgeführt werden. Dieser unterschiedliche Schritt
Reply #82020-08-24
Man sucht auch nach dem ursprünglichen Aufsichtspersonen; in der Gegend wird in der Regel keine Überwachung durchgeführt, was zu unzureichenden Fähigkeiten führt.
Reply #92020-08-24
Von dem Hersteller des Turms durchgeführt; die mitgelieferten Qualitätszertifikate für die Produkte enthalten bereits die Angaben zur Überwachung. Nach der Annahme muss dies bei der örtlichen Prüfstelle gemeldet werden.
Reply #102020-10-12
Lesen Sie die von der TÜV-Gesellschaft erstellten Richtlinien T/CASEI 21001-2019 „Vorschriften für die Überwachungsinspektion von Druckbehältern vor Ort“. Obwohl diese hauptsächlich auf Kugeltanks beziehen, können sie dabei helfen, die Anforderungen an große Türme zu verstehen
Reply #112020-10-12
1. Der Druckbehälter ist derzeit nicht mit Überwachungsmaßnahmen ausgestattet, was in der TSG 21-2016 bereits sehr klar dargelegt wird; 2. Es ist zulässig, eine örtliche Prüfstelle oder eine Prüfstelle am Sitz des Herstellers sowie andere qualifizierte Prüfstellen in Anspruch zu nehmen, doch es ist eine schriftliche Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörde erforderlich (es wird empfohlen, die Überwachungsprüfung von derselben Prüfstelle durchführen zu lassen) ; 3. Ob es notwendig ist, die Prüfzertifikate in Abschnitte aufzuteilen, hängt davon ab, ob in den jeweiligen Abschnitten eine Prüfung durchgeführt wurde oder ob eine solche Prüfung erforderlich ist. Bei der Herstellung vor Ort ist eine Überwachung unbedingt notwendig. Es ist auch möglich, zunächst in Abschnitten zu überwachen und anschließend bei der Herstellung vor Ort erneut zu überwachen – oder alle Überwachungen gemeinsam nach der Herstellung vor Ort durchzuführen. Das hängt von den konkreten Umständen ab. Das ist wie eine zusammengesetzte Abdeckung: Wenn es sich um ein gekauftes Teil handelt, ist ein separates Prüfzertifikat erforderlich. Wenn das Teil in der eigenen Fabrik hergestellt wird, kann ein einziges Prüfbericht zusammen mit der Anlage ausgestellt werden. Die getrennte Ausstellung der Berichte bedeutet, dass die Prüfungen nacheinander durchgeführt werden, damit keine Arbeit doppelt erledigt wird. Ich weiß nicht, ob das so verständlich ist
Reply #122020-10-12
In TSG21 bezieht sich Artikel 4.1.5.2 auf die Situation, in der Hersteller von Behältern Behälterkomponenten beschaffen. In Fällen wie dem von Ihnen beschriebenen gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten zur Handhabung: Erstens übernimmt die Prüfstelle am Standort des eigenen Werks die vollständige Überwachung der Prüfungen. Es ist dann nicht notwendig, ein Zertifikat über die Prüfung der Komponenten auszustellen. Vor der Montage vor Ort muss Ihre Firma die zuständigen Behörden darüber informieren und klarstellen, dass die Prüfung von der Prüfstelle am Standort des Behälterherstellers durchgeführt wird. Falls die zuständigen Behörden keine Anforderungen bezüglich der Person, die die Prüfung durchführt, stellen (tatsächlich gibt es auch keine Gesetze oder Vorschriften, die vorschreiben, dass die Prüfung von Spezialgeräten unbedingt von der örtlichen Prüfstelle durchgeführt werden muss), dann gilt die Montage vor Ort als Fortsetzung der Herstellungsarbeiten am Standort des Geräts. Letztendlich stellt weiterhin die Prüfstelle am Standort des Geräteherstellers das Zertifikat über die Prüfung des gesamten Geräts aus ; Zweitens erteilt die Überwachungs- und Prüfstelle am Standort eurer eigenen Fabrik lediglich ein Zertifikat für die überwachten Druckkomponenten. Vor der Montage vor Ort muss eure Firma die zuständige Aufsichtsbehörde am Ort der Montage informieren und bei der Prüfstelle am Ort der Nutzung der Anlage eine Anfrage auf Durchführung einer Überwachungs- und Prüfung der Montage vor Ort stellen (was zu den Herstellungsprüfungen gehört). Wie viele Teilzertifikate ausgestellt werden, ist nicht wichtig – es genügt, wenn der Geltungsbereich der Zertifikate alle unter Druck stehenden Bauteile sowie deren Schweißnähte abdeckt, die nicht vor Ort verschweißt wurden.

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