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Sehr geehrte Vorgänger, frage ich mich, ob ein 5-Liter-Hochdruckkessel als Spezialgerät gilt Modell GHS-5, Konstruktionsdruck 10 MPa.
Zuerst sollte man denken, dass Fragen klug gestellt werden müssen; Zweitens lässt sich das anhand der Definition von Druckbehältern im Verzeichnis für Spezialgeräte ermitteln.
……"Gasflaschen für Gase, flüssige Gase und Flüssigkeiten mit einem Standardkochpunkt von ≤ 60 °C, bei denen der Nennbetriebsdruck ≥ 0,2 MPa (Sättigungsdruck) beträgt und das Produkt aus Druck und Volumen ≥ 1,0 MPa•L ist; Sauerstoffkammer. "Im Vergleich zur oben gegebenen Definition von Druckbehältern ist der Konstruktionsdruck so hoch, dass der Betriebsdruck sicherlich nicht niedrig sein wird – man kann ihn daher als Druckbehälter betrachten :)
Du solltest fragen, ob die Dinge aus dem Labor mitgezählt werden.
Gemäß den Vorschriften der „Vorschriften für feste Behälter“ gehören sie nicht zu den Sondergeräten.
Das muss nach den geltenden Vorschriften definiert werden – es handelt sich dabei nicht um Ausrüstung für besondere Zwecke. Es ist einfach zu klein
Das muss nach den geltenden Vorschriften definiert werden – es handelt sich dabei nicht um Ausrüstung für besondere Zwecke. Es ist einfach zu klein
Wenn es im Spezifikationsblatt um ein Volumen von mehr als einem Kubik handelt, reicht es doch aus, kurz nachzuschauen – dann müsstest du nicht hier fragen!
Dass du diese Frage stellst, ist zum Lachen