Thread Content
In den Standards wurden keine Anforderungen bezüglich des Abstands der Öffnungen zu den Längs- und Ringnahten gefunden. Könnten Sie mir bitte dabei helfen? Am besten könnten Sie mir die entsprechende Quelle nennen. Vielen Dank.
In Artikel 6.1.4 von GB150.3-2111 sind Vorschriften für die Schweißverbindungen in der Nähe von Öffnungen festgelegt
Im zweiten Stock ist das richtig. Zusätzlich: Öffnungen, für die keine Verstärkung erforderlich ist – also solche, bei denen keine zusätzliche Stärkung notwendig ist – dürfen sich nicht an den Anschlüssen der Klassen A und B befinden (gemäß Regel 6.1.3)
Durch die Öffnungen wird die Steifigkeit der Hülle verringert. In der Regel gilt: Ab einem Abstand von 2 Mal dem Durchmesser der Öffnung ist diese Verringerung so gering, dass sie vernachlässigt werden kann. Um daher eine unzureichende Steifigkeit aufgrund der Öffnungen zu vermeiden, wird empfohlen, im Bereich von 2 Mal dem Durchmesser der Öffnung keine Längsnahtverbindungen anzubringen. Falls dies nicht vermieden werden kann, muss eine 100-prozentige zerstörungsfreie Röntgenprüfung durchgeführt werden – mit einem Erfolgsniveau von Stufe II – oder eine Ultraschallprüfung auf dem entsprechenden Niveau, um sicherzustellen, dass die Steifigkeit an den Schweißstellen mindestens der des Stahlblechs entspricht.
https://mp.wei*n.qq.com/s/HcBcPF5RuEprybwihRwKOA Du kannst dir diesen Artikel ansehen
In der Regel nicht weniger als 50 mm und nicht weniger als das Dreifache der Wandstärke.
Bei einigen Behältern ist es schwierig, die Öffnungen so anzubringen, dass sie nicht in die Hauptnaht hineinfallen – insbesondere bei Ringnahten. Dies muss bei der Konstruktionsberechnung berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne wissen, in welchem Standard ausdrücklich Anforderungen bezüglich einer 100%-igen Röntgenprüfung bei einem Doppelten der Lochdurchmesser festgelegt sind Danke
Vielen Dank für den geteilten Artikel, er war sehr gut.
Punkt b) in 10.3.2 der GB/T150.4
Oben sind die Bereiche, die mit Verstärkungsringen usw. abgedeckt sind; es handelt sich dabei vermutlich um den 2. Stock, wie in Anforderung 6.1.4 von GB150.3 vorgesehen
Als freundliche Erinnerung: Insbesondere bei den Öffnungen in den Rohrboxen ist der Durchmesser dieser Öffnungen oft ziemlich groß. Gleichzeitig sind die Verbindungsstücke der Rohrboxen jedoch recht kurz. Man sollte daher darauf achten, die tatsächliche Breite der Öffnungen korrekt einzugeben