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Dieser Beitrag wurde zuletzt von yujwlhh am 08.09.2020 um 09:26 bearbeitet. In den Lizenzvorschriften von TSG 07-2019 heißt es: Kessel mit Klasse-A-Lizenz sind Dampf- und Warmwasserkessel mit einer Nennauslassdruck von mehr als 2,5 Mpa. In den Vorschriften TSG G0001-2012 wird ausdrücklich festgelegt, dass der Nenndruck von Kesseln der Klasse A größer oder gleich 3,8 MPa sein muss. Wie soll das verstanden werden? Heißt das, dass ich vor Ort einen Kessel mit einer Nennauslassdruck von 3,0 MPa installieren kann und nach Erhalt der Klasse-A-Zulassung anschließend alle Kessel installieren darf? Bitte, ein Experte soll mir helfen.
Es muss gemäß TSG 07-2019 erfolgen
Meine persönliche Auffassung ist: Die Kesservorschriften sind die speziellen technischen Vorschriften für Kessel, und die technischen Parameter müssen diesen Vorschriften entsprechen.
Gemäß den Vorschriften für die Zulassung von Betrieben zur Herstellung und Befüllung von Sondergeräten sowie den Vorschriften zur technischen Überwachung der Sicherheit von Kesseln unterscheiden sich diese beiden Standards in ihrem Zweck und Anwendungsbereich – was jedoch keine Auswirkungen hat.
1. Der Auftraggeber sollte zunächst überprüfen, ob die von ihm übermittelten technischen Spezifikationen falsch sind. 2. Sollten Unstimmigkeiten vorliegen, sollte nicht die neue Version angewandt werden. Beide technischen Spezifikationen haben denselben rechtlichen Wert und müssen streng eingehalten werden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von yujwlhh am 09.09.2020 um 09:05 bearbeitet
Es gibt zu viele Vorschriften – manchmal können sie einen wirklich in den Wahnsinn treiben: L