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Ein vorhandenes Gerät muss zur Herstellung von Produktproben verwendet werden, und zufällig deckt auch die vorhandene Bewertung der Schweißverfahren dies nicht ab. Ist es möglich, mit einer einzigen Probe zwei Prüfungen durchzuführen? Gibt es entsprechende Standards oder Vorschriften, die dies unterstützen oder ausdrücklich ablehnen? Bitte, meine Lieben, tanzt aus vollem Herzen – teilt alles, was ihr wisst, ohne Zurückhaltung.
Auf keinen Fall. Wenn es keine geeigneten Verfahrensbewertungen gibt, muss zunächst eine solche durchgeführt werden. Erst nach Abschluss der Verfahrensbewertung kann mit dem Schweißen begonnen werden. Die Prüfplatten dienen dazu, die Schweißqualität des Produkts zu überprüfen – das sind zwei unterschiedliche Ziele, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen.
Die Prozessbewertung muss vor dem Schweißen des Produkts erfolgen. . .
Eine Schweißprüfung muss zuerst durchgeführt werden, außerdem ist eine Überwachung erforderlich! Erst wenn die Schweißprüfung erfolgreich ist, kann ein Schweißverfahren für das Produkt festgelegt werden!
Die Schweißprüfung muss erfolgreich sein, bevor mit dem Schweißen des Produkts begonnen werden kann.
Zuerst die Schweißprüfung, dann das Schweißverfahren, anschließend das Schweißen und schließlich die Schweißprobe. Daher können die beiden zu fertigenden Testplatten nicht weggelassen werden.