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Unser Unternehmen besitzt nur eine Herstellungszulassung. Der Chef möchte nun auch eine Designzulassung beantragen. Welche Mindestanforderungen müssen erfüllt werden und was muss dafür vorbereitet werden? Müssen es mindestens 2 Personen für die Designfreigabe sein? Können die anderen reduziert werden? Müssen alle Designer eine Zulassung haben? :Lol, Hilfe bitte, danke an alle!
Früher waren für D1/D2 insgesamt 5 Personen erforderlich; A1/A2, insgesamt sind 10 Personen erforderlich.
:Lol, okay. Wir sollten dieses Jahr unseren Führerschein erneuern. Der Chef meint wohl, dass wir einen Führerschein der Klasse A brauchen. Müssen alle 10 Designer für dieses Projekt über eine Designzulassung verfügen? :Lol, ich habe keinerlei Ahnung von diesem Bereich. Der Chef will, dass ich erst einmal alles sortiere und herausfinde, was noch fehlt. Das ist wirklich stressig
:Lol, ich habe mal bei Baidu nachgesehen – abgesehen von den Personen, die eine Genehmigung benötigen und daher eine Prüfung ablegen müssen, müssen doch die anderen Designer keine Designzertifizierung haben, oder?
Die Entwerfer müssen kein Zertifikat haben, aber über Entwurfserfahrung verfügen. Bei der Prüfung gibt es eine schriftliche Prüfung sowie eine mündliche Präsentation
:Lol, danke, Kumpel. Das heißt, unsere Firma stellt zwei Personen ein, die für die Prüfung von Entwürfen zuständig sind. Die anderen Mitarbeiter müssen nach der Erstellung eines Entwurfs eine schriftliche Prüfung sowie eine Vortragsprüfung bestehen, um eine Zertifizierung zu erhalten, richtig?
Weitere Anforderungen finden Sie in der TSG 07-2019 „Vorschriften zur Zulassung von Betrieben für die Herstellung und Befüllung von Sondergeräten“
Wie oben gesagt, gibt es in den im letzten Jahr erlassenen Genehmigungsregeln detaillierte Vorschriften.
Die konkreten Bewertungsvorgaben können auch von der Website des Chinesischen Verbands für Chemische Anlagen heruntergeladen werden
Ich habe die Vorschriften durchgesehen, verstehe aber nicht ganz, ob die Entwerfer eine spezielle Zertifizierung oder ähnliches benötigen! Da bei uns alle Entwürfe an externe Firmen ausgelagert werden, haben wir in dieser Hinsicht keinerlei Kenntnisse. Der Chef sagte, das sei nicht nötig – dann wird es viel einfacher. Doch die Prüfer müssen eine Prüfung ablegen. :$In den Vorschriften wird es auch nicht konkret festgelegt
Okay, danke für Ihren Tipp, ich schaue mal nach! :Sieg:
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Gemäß den geltenden Vorschriften wird TSG 07-2019 „Vorschriften zur Zulassung von Herstellern und Befüllungsunternehmen für Sondergeräte“ angewandt. Derzeit sind das Konstruktionszertifikat sowie die Herstellungslizenz des Herstellers miteinander verbunden; detaillierte Anforderungen an die qualifizierten Mitarbeiter sind in den entsprechenden Vorschriften festgelegt. Was die Zulassung für die Kategorie D angeht, so sind vier Entwürfe erforderlich: Entwürfe für Anlagen dieser Kategorie, Türme, Speicherbehälter sowie Wärmetauschanlagen. Zudem muss mindestens ein Behälter der Kategorie III entworfen werden. Die Entwerfer müssen zu den Entwürfen eine Verteidigungspräsentation halten und außerdem eine schriftliche Prüfung mit offenen Unterlagen ablegen. Prüfer müssen eine Prüfung im Online-Modus bestehen, um die Prüfungsbefugnis zu erlangen; 70 Punkte gelten als Bestehensgrenze. Im geschlossenen Prüfungsmodus ist das Niveau sehr schwierig. Die Genehmigung erteilt in der Regel der Chef oder ein leitender Ingenieur. Eine Genehmigung von einer Person reicht aus.
:L sieht ziemlich schwierig aus, unser Chef hat mich gebeten, mich darum zu kümmern – verdammt! Können Mitarbeiter mit unserem Unternehmensdesign normale Ingenieure sein? Die Genehmigung soll von einem Senior-Ingenieur übernommen werden – der Chef will niemanden sonst einstellen! Ich weiß auch nicht, ob das so geht
Ihr sollt das S2-Zertifikat für Herstellung und Design zusammen beantragen, nicht nur ein reines Design-Zertifikat. Für das reine Design-Zertifikat müssen S1, S2 und S3 gemeinsam beantragt werden
Befolgen Sie die Vorschriften! Kontaktieren Sie das örtliche Qualitätskontrollinstitut!
Derzeit beträgt die Gesamtzahl der hauptberuflichen Entwickler bei den Organisationen, die für die Erstellung von Regeln zuständig sind, in der Regel mindestens 10 Personen. Davon müssen mindestens 2 Personen für die Überprüfung der Entwürfe zuständig sein. Ein sogenanntes Zertifikat für das Design ist nicht zwingend erforderlich, doch bei der Ausstellung wird eine entsprechende Prüfung durchgeführt. Was Junior-Ingenieure sowie Ingenieure mittlerer und höherer Ebene betrifft, so ist derzeit auch kein Zertifikat erforderlich – solange die notwendige Ausbildung vorliegt und die erforderliche Berufserfahrung vorhanden ist, reicht das aus.