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Es gibt derzeit einen Gaskessel mit einem Fassungsvermögen von 40 Kubikmetern. Er wurde etwa im Jahr 2014 außer Betrieb genommen und steht seitdem ungenutzt da. Nun möchte man ihn als Lagerbehälter für komprimierte Luft verwenden. Dabei soll der ursprünglich als Druckbehälter der Klasse 3 eingestufte Behälter in einen Druckbehälter der Klasse 1 umgewidmet werden. Ich frage mich, welche Formalitäten dafür erforderlich sind. Welche Einheiten können diese Verfahren (Dokumente) durchführen?
Dies gehört zur Umbauarbeit an Druckbehältern. Gemäß Artikel 5.2.1 der Vorschriften TSG 21-2016 „Technische Richtlinien für die Sicherheitsüberwachung von fest installierten Druckbehältern“ ist die schriftliche Zustimmung des ursprünglichen Entwicklungsunternehmens oder eines Entwicklungsunternehmens mit entsprechender Kompetenz erforderlich. Anschließend ist gemäß den Anforderungen von Abschnitt 6.3.1 eine Überwachungsprüfung einzureichen. Für die genauen Verfahrensabläufe kann man sich an die zuständige Überwachungsbehörde wenden.
Danke an den Nutzer oben – schon früh am Morgen habe ich Ihre Anleitung gesehen. Nachdem ich nach Ronggui gesucht hatte, wurde alles klar
Gemäß Artikel 5.2.1 der Vorschriften TSG 21-2016 „Vorschriften für die technische Überwachung von fest installierten Druckbehältern“ ist die schriftliche Zustimmung des ursprünglichen Entwicklungsunternehmens oder eines Unternehmens mit entsprechender Kompetenz erforderlich, bevor die Anlage der Überwachungsstelle vorgelegt werden kann.
Der Entwurfsgeber stimmt zu, die Prüfstelle beantragt
Es handelt sich um eine Umbaumaßnahme für Spezialgeräte, die gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wird.
Um eine Stelle zu finden, welche Qualifikationen sind erforderlich?
Die entsprechenden Genehmigungen für das Design und die Herstellung.