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Den Marktüberwachungsbehörden (Ämter, Kommissionen) der verschiedenen Provinzen, Autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte sowie des Produktions- und Baukorps Xinjiang, den Ämtern für Wohnen und Stadt-Bauwesen (Kommissionen, Ämter), den Polizeibehörden, den Verkehrsbehörden (Kommissionen, Ämter) sowie den Behörden für Notfallmanagement: Gemäß den Anforderungen des „Arbeitsplans zur Umsetzung der wichtigen Anweisungen zur Lösung der Schwierigkeiten bei der Verwaltung ländlicher Gebiete“ (Zhongnongfa [2020] Nr. 8) werden die fünf zuständigen Ministerien – nämlich die Zentrale Marktüberwachungsbehörde, das Ministerium für Wohnen und Stadt-Bauwesen, das Innenministerium, das Verkehrsministerium sowie das Ministerium für Notfallmanagement – im Zeitraum von Oktober bis November 2020 gemeinsam eine Sonderaktion zur Sicherheitskontrolle von Flaschengasbehältern sowie flüssigem Erdgas durchführen. Ziel ist es, das Problem der „schwarzen Gasflaschen“ sowie der damit verbundenen Sicherheitsprobleme effektiv zu lösen. Hiermit werden die relevanten Informationen mitgeteilt: 1. Durchführung von Sondermaßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus (a) Sondermaßnahmen zur Sicherheit von Flaschen mit verflüssigtem Erdgas. Die Aufsichtsbehörden vor Ort sollen auf der Grundlage der Sondermaßnahmen zur Bekämpfung von Problemen mit Gasflaschen im Jahr 2019 weitere Überprüfungen durchführen. Sie sollen monatlich Statistiken über die Anzahl der Gasflaschen sowie der Füllstationen für Flüssiggas erstellen und diese Informationen an die zuständigen Behörden für Wohnen und Stadtentwicklung (Gasverwaltungsbehörden) weiterleiten. “Ein Rückblick zeigt, dass insbesondere die Korrekturmaßnahmen zu den im Rahmen der Sondermaßnahmen im Jahr 2019 festgestellten Problemen überprüft werden. Zudem wird geprüft, ob die Unternehmen, die Flaschen mit flüssigem Erdgas füllen, eine Registrierung für die von ihnen gefüllten Flaschen führen, ob vor und nach dem Befüllen Sicherheitskontrollen durchgeführt werden und ob Protokolle darüber angefertigt werden. Ebenso wird geprüft, ob überfällige Flaschen regelmäßig zur Überprüfung eingereicht werden oder ob sie entsorgt werden ; Überwachung und Kontrolle des Prüfprozesses sowie der Qualität der Prüfungen der Gaskartuschen in den Prüfstellen für Flüssiggas. Ebenso wird die Wirksamkeit der Deaktivierung von Gaskartuschen überprüft, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist, sowie solcher Kartuschen, die entsorgt werden müssen ; Es wird streng kontrolliert, ob es sich um Gasflaschen handelt, die nicht bei der zuständigen Stelle registriert sind („schwarze Flaschen“), um wiederhergestellte Gasflaschen, um Gasflaschen, deren Überprüfung überfällig ist, um Gasflaschen, die bei der Prüfung nicht bestanden haben oder bereits als unbrauchbar eingestuft wurden und daher nicht deaktiviert wurden, sowie um „Schraubflaschen“. Der Einsatz von Ventilen an Gasflaschen, die nicht den Anforderungen entsprechen oder deren Nutzungsdauer abgelaufen ist, ist streng verboten. (II) Spezielle Maßnahmen gegen Unternehmen, die flüssiges Erdgas verarbeiten. Die zuständigen Behörden für Wohnen und Stadtentwicklung (Gasbehörden) müssen die Genehmigungen für den Gasvertrieb gemäß dem Gesetz erteilen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen, die flüssiges Erdgas verkaufen, stärker überwachen. Die Überwachung der Unternehmen, die eine Lizenz zum Handel mit Flüssiggas besitzen, soll verstärkt werden. Sollten Verstöße gegen die Vorschriften festgestellt werden, müssen diese Unternehmen aufgefordert werden, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen ; Wer auch nach der Korrektur weiterhin nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird entschlossen und gemäß dem Gesetz vom Markt verdrängt. (III) Sondereinsatz zur Bekämpfung von Flaschengas mit verflüssigtem Erdgas. Die zuständigen Behörden für Verkehr und Transport müssen die Überwachung der Unternehmen, die gefährliche Güter in Form von Flaschengas transportieren, sowie der Transportfahrzeuge verstärken. Die Behörden für Notfallmanagement müssen gemäß dem Gesetz die Untersuchung und Bearbeitung von Unfällen bei der Produktion von Flüssiggas leiten oder dabei unterstützen. Die öffentlichen Sicherheitsbehörden müssen aktiv mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten, um die Situation bezüglich der in Flaschen abgefüllten verflüssigten Erdgas zu verbessern. Bei Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, muss gemäß dem Gesetz strafrechtlich vorgegangen werden. Die verschiedenen Abteilungen müssen eng zusammenarbeiten, um die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Gesetze überregionale zu stärken. Es muss entschieden gegen illegales Handeln im Bereich der Herstellung, Befüllung und Transport von Flaschengas sowie gegen das Umrüsten oder Wiederverwenden von ausgemusterten Flaschengasbehältern vorgegangen werden. Bei Verdacht auf Straftaten sollen die Fälle an die Justiz weitergeleitet werden, um rechtswidriges Verhalten entschlossen einzudämmen. Zweitens: Schaffung langfristiger Mechanismen zur Festigung der Ergebnisse der gezielten Maßnahmen. (1) Strenges Einhalten der Planungen bezüglich der Standorte der Geschäfte. Die Behörden für Wohnen und städtische Entwicklung (Gasverwaltungsbehörden) sollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen eine Entwicklungskonzeption für das Gaswesen erstellen und umsetzen. Dabei sollen die Standorte von Anlagen zur Aufbereitung von Flüssiggas sowie die Zeitpläne für den Bau dieser Anlagen festgelegt werden. Ebenso sollen Schutzmaßnahmen sowie Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen werden. Zudem soll das Notfallmanagement verbessert werden, damit ein Markt für Flüssiggas entsteht, der klar strukturiert ist, wettbewerbsfähig, in angemessener Größe vorhanden ist, gut geplant ist und sicher sowie zuverlässig funktioniert – sodass die Bürger das Gas sicher und ohne Bedenken nutzen können. (II) Förderung der Verbesserung der Informationsverarbeitung bei Gasflaschen aus verflüssigtem Erdgas. Die Marktüberwachungsbehörden müssen gemäß den Anforderungen der „Mitteilung des Büros der Generalverwaltung für Marktüberwachung zur Beschleunigung des Aufbaus eines landesweiten Systems zur Rückverfolgung der Qualität und Sicherheit von Gasflaschen“ (Stadtmarktüberwachungsspezial [2019] Nr. 69) die Hersteller von Flüssiggasflaschen dazu anhalten, die Einrichtung einer Plattform zur Veröffentlichung von Daten zu den Produktionsprozessen sowie das Anbringen elektronischer Identifikationsmerkmale auf den ausgelieferten Flaschen gemäß dem Plan umzusetzen. Man sollte die Einheiten, die Flaschen mit flüssigem Erdgas füllen, dazu anregen, ein System zur Sicherheitsüberwachung beim Befüllen der Flaschen einzuführen sowie elektronische Identifikationsmarkierungen an den Flaschen anzubringen, damit eine Registrierung ihrer Nutzung möglich ist. Die Provinz Hebei, die Stadt Changzhou in der Provinz Jiangsu sowie die Stadt Hangzhou in der Provinz Zhejiang sollen den Aufbau einer öffentlichen Plattform für die Verarbeitung von Daten zu den Füllvorgängen bei Geräten zur Speicherung von Flüssiggas gemäß dem Plan abschließen. Drei: Stärkung der organisatorischen Umsetzung und Förderung der wirksamen Durchsetzung (1) Ganzheitlicher Ansatz. Die zuständigen Abteilungen müssen ihre organisatorische Führung stärken, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse in ihrer Region sowie der Arbeitspläne für das laufende Jahr, praktikable Umsetzungspläne erstellen und die notwendigen Vorbereitungen treffen. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen muss man nicht nur die Probleme in der ländlichen Gebietsverwaltung angehen, sondern auch die Situation in den städtischen Gebieten berücksichtigen. Es sollen spezielle Kräfte gebündelt werden, um gemäß dem Umsetzungsplan gemeinsam gezielte Aktionen durchzuführen. Dabei sollen rechtswidrige Handlungen streng überwacht werden, um Unfallgefahren auszuschließen ; Bei erheblichen Unfallgefahren muss man dies den örtlichen Behörden sowie dem Sicherheitsausschuss melden. Es ist notwendig, die Angelegenheit eng im Auge zu behalten, rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen und illegale Handlungen entschlossen nach dem Gesetz zu bekämpfen. Zudem müssen die Fortschritte in der Bearbeitung der Angelegenheit rechtzeitig gemeldet werden. (II) Aufklärung und Anleitung. Die zuständigen Behörden müssen ihre Aufklärungsbemühungen verstärken und die Medien wie Fernsehen, Zeitungen und das Internet voll ausnutzen, um umfassend über die Sicherheitsaspekte von Flaschengasen sowie gebündeltem Flüssiggas aufzuklären. Zudem sollten ernsthafte Verstöße gegen die Vorschriften sowie typische Unfallfälle rechtzeitig ans Licht gebracht werden. Dadurch soll bei der Bevölkerung ein größeres Bewusstsein für Sicherheit geschaffen werden und eine gute Atmosphäre der gesellschaftlichen Überwachung entstehen. (III) Zeitplan. Gemäß den Anforderungen des Dokuments Zhongnongfa [2020] Nr. 8 sollen während der Zeit der speziellen Maßnahmen die zuständigen Behörden auf Provinzebene für Marktüberwachung, Wohnungs- und Städtebau, Polizei, Verkehr sowie Notfallmanagement jeweils ihre untergeordneten Einheiten in den Städten und Landkreisen anweisen, die entsprechenden Arbeiten durchzuführen. Zudem sollen die zuständigen Behörden auf Provinzebene bis zum 20. Oktober bzw. 20. November einen Überblick über die im jeweiligen Monat erledigten Arbeiten sowie eine Übersicht der Informationen zu Gasflaschen aus Flüssiggas (siehe Anhang) an die örtlichen Behörden für Marktüberwachung übermitteln. Diese wiederum sollen diese Informationen bis zum 25. des Monats an das Nationale Amt für Marktüberwachung (Abteilung für Sondergeräte) weiterleiten. Kontakt: Abteilung für Sondergeräte, Generalverwaltung für Marktüberwachung, Chang Yanyan, 010-82262239