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Derzeit wird ein Schwimmkopf-Wärmetauscher entworfen, dessen Betriebsdruck 1,9 MPa beträgt, dessen Medium Kohlenmonoxid ist, dessen Volumen 2 m³ beträgt und dessen Durchmesser DN700 hat. Gemäß HG/T20660-2017 gilt die CO-Giftigkeit als hochgradig gefährlich. Nach den Vorgaben der Normen sowie GB150 müssen Druckbehälter, bei denen die Giftigkeit des Mediums als äußerst oder hochgradig gefährlich eingestuft wird oder bei denen aus konstruktiven Gründen keinerlei Lecks zulässig sind, nach dem Durchlauf der Belastungstests auch auf Lecks überprüft werden. Jetzt gibt es etwas Unklarheit: Soll ein Dichtheitstest durchgeführt werden? Warte auf Antworten von Kollegen.
Wie werden die Eigenschaften des Mediums bestimmt? Es geht dabei nicht nur um Tests zur Dichtheit, sondern auch um weitere Anforderungen an das Design
Die Leckprüfung umfasst Dichtheitstests, Ammoniak-Leckdetektion, Helium-Leckdetektion und Halogen-Leckdetektion.
Der Originalposter postet wieder – ich verstehe nicht, welche Frage der Originalposter eigentlich stellen will Wo liegt die Frage? Bitte formulieren Sie es klar.
Jetzt wird ausdrücklich ein Dichtheitstest gefordert – warum wird dann noch gefragt, ob er durchgeführt werden soll?
In den Vorschriften 150 und zur Lösung in Metallen wird ausdrücklich festgelegt, dass bei extrem oder hochgefährlichen Medien unbedingt Leckageprüfungen durchgeführt werden müssen. Das ist eine Pflicht.
Ich arbeite seit 8 Jahren im Bereich der Konstruktion von Druckbehältern – in solchen Fällen müssen unbedingt Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden. Gemäß den Richtlinien soll die Toxikoklassifizierung gemäß HG/T20660-2000 erfolgen. Für CO wird eine mittlere Toxizität angesehen, doch in der Regel setzen wir höhere Anforderungen und führen Dichtigkeitsprüfungen durch.
Es sollte gemacht werden. Wenn das nicht geschieht, müssen andere Lecktests durchgeführt werden
Da bereits ein Jahrescode angegeben wurde, gilt weiterhin die Norm HG/T20660-2000 – es handelt sich dabei um einen Stoff mit mittlerer Gefährlichkeit. In diesem Fall ist es nicht notwendig, weitere Tests durchzuführen. Allerdings gehört der Stoff zur Kategorie der explosionsgefährlichen Stoffe; gemäß der Norm 20584 müssen daher Tests zur Überprüfung der Explosionsgefahr durchgeführt werden. Die neuen Standards erhöhen wieder das Toxizitätsniveau. Dichteschließend – setzen Sie sich
Das muss auf jeden Fall gemacht werden – 150 ist die vorgeschriebene Zahl
Verarbeitung: Festigkeitsprüfung, Dichtheitstest; je nach Konstruktionsanforderungen kann auch ein Lecktest durchgeführt werden
Nach dem Gesetz müssen Sie dies nicht verlangen oder vor der Auslieferung selbst vornehmen (es liegen keine entsprechenden Beweise vor); im Falle eines Problems tragen Sie die rechtliche Verantwortung! ! !