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Diskussion über die Wärmebehandlung von Schweißteilen

2020-12-25View Original

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Was ist mit den durch Aufschweißen hergestellten Bauteilen wie Flanschen und Rohrplatten – ist eine Wärmebehandlung erforderlich? Zunächst zu meinen eigenen Gedanken: 1) Was die Rohrplatten betrifft, so ist es selbstverständlich notwendig, sie zu wärmebehandeln. Denn in der Schweißschicht der Rohrplatten – insbesondere in der Übergangsschicht – entstehen sehr große Schweißspannungen. Wenn keine Wärmebehandlung durchgeführt wird, können beim Bohren von Löchern später in der Übergangsschicht zahlreiche Risse entstehen. Deshalb müssen die Rohrplatten nach dem Schweißen gewärmebehandelt werden, um die Schweißspannungen zu beseitigen, bevor sie weiter bearbeitet werden können. 2) Was die Flansche betrifft – wobei der verschweißte Bereich in der Regel die Dichtflächen sowie die Innenöffnungen des Flansches sind – so sehe ich zwei mögliche Fälle: ① Wenn das Medium, das in dem Gerät verwendet wird, schädlich ist, ist in der Regel eine vollständige Wärmebehandlung des Geräts notwendig. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, während des Prozesses des Verschweißens der Flansche eine zusätzliche Zwischenwärmebehandlung durchzuführen. Die anschließende vollständige Wärmebehandlung des Geräts sorgt bereits dafür, dass die durch das Verschweißen der Flansche entstehenden Spannungen beseitigt werden. Es ist also nicht notwendig, nach dem Verschweißen der Flansche noch eine weitere Zwischenwärmebehandlung durchzuführen. ②Das Gerät selbst erfordert keine vollständige Wärmebehandlung. Auch die Aufbringung von Schichten auf den Flanschen sowie die Nachbearbeitung nach dem Schweißen beeinträchtigen seine Einsatzfähigkeit nicht, sofern keine Zwischenwärmebehandlung zur Entstressung durchgeführt wird. Somit kann auf eine Wärmebehandlung verzichtet werden, auch wenn diese zur Entstressung und Stabilisierung der Eigenschaften des Geräts notwendig wäre. Falls in den Zeichnungen oder technischen Anforderungen jedoch eine Zwischenwärmebehandlung für die Flansche vorgeschrieben ist, muss diese auch durchgeführt werden. Außerdem möchte ich Sie fragen: Gibt es irgendwelche Standards oder Vorschriften, die ausdrücklich vorschreiben, dass nach dem Aufbringen von Flanschen eine Wärmebehandlung durchgeführt werden muss? 3) Hier frage ich alle: Wie funktionieren die einzelnen Einheiten? Wie versteht jeder diese Frage? Außerdem: Wie wird der Zeitpunkt für die Wärmebehandlung nach dem Aufbringen der Schichtwahl bestimmt? Wird es nach dem Aufbringen der Übergangsschicht durchgeführt oder nach dem Aufbringen der Oberflächenbeschichtung – welche Vor- und Nachteile gibt es dabei, und wie ist die tatsächliche Anwendung? )
Reply #22020-12-25
Bei einer Dicke von über 150 ist eine Wärmebehandlung erforderlich. Was den Zeitpunkt der Wärmebehandlung angeht, so glaube ich persönlich, dass er mit der Funktion der Aufbruchschicht zusammenhängt. Wenn es nur darum geht, das Medium sauber zu halten, kann die Wärmebehandlung nach dem Aufbringen der Oberflächenbeschichtung durchgeführt werden. Zur Korrosionsverhütung, insbesondere bei interkristalliner Korrosion, wird in der Regel nach dem Aufbringen der Übergangsschicht eine Wärmebehandlung durchgeführt.

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