【Erklärung zum Gesetz über die Sicherheit von Sondergeräten】Artikel 2
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Artikel 2: Auf die Herstellung (einschließlich Design, Fertigung, Installation, Umbau, Reparatur) von Spezialgeräten sowie auf deren Betrieb, Nutzung, Überprüfung und Prüfung sowie auf die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit solcher Geräte findet diese Verordnung Anwendung. Unter den in diesem Gesetz bezeichneten Sondergeräten sind Kessel, Druckbehälter (einschließlich Gasflaschen), Druckrohre, Aufzüge, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskanonen, große Vergnügungsspielanlagen sowie spezielle Fahrzeuge für den Einsatz auf Betriebsgeländen zu verstehen. Ebenso gehören dazu weitere Sondergeräte, für die dieses Gesetz gemäß Gesetzen und Verwaltungsvorschriften Anwendung findet, da sie eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit von Menschen und Eigentum darstellen. **Für Spezialgeräte wird eine Verzeichnismäßige Verwaltung angewandt. Die Liste der Sondergeräte wird von der Abteilung des Staatsrates, die für die Überwachung und Verwaltung der Sicherheit von Sondergeräten zuständig ist, erstellt. Nach ihrer Genehmigung durch den Staatsrat tritt sie in Kraft. Begriffsklärung zu diesem Artikel: Dieser Artikel befasst sich mit dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die Sicherheit von Sondergeräten, mit der Definition solcher Geräte sowie mit der Aufstellung einer Liste dieser Geräte. I. Dieses Gesetz legt fest, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes über die Sicherheit von Spezialgeräten die Herstellung (einschließlich Design, Fertigung, Installation, Umbau, Reparatur), den Handel, die Nutzung, die Überprüfung sowie die Kontrolle und Überwachung dieser Geräte umfasst. (1) Die Einbeziehung der Aspekte bezüglich der Sicherheit bei der Herstellung, dem Handel, der Nutzung sowie bei der Überprüfung und Prüfung von Spezialgeräten in den Geltungsbereich dieses Gesetzes ist ein wirksames Mittel, um die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten. Zum Beispiel treten Unfälle mit Dampfkesselbehältern in der Regel während des Betriebs auf, und ihre Ursachen hängen mit allen beteiligten Aspekten zusammen. Da die Sicherheitsaspekte von Dampfkessel- und Druckbehältern vielfältig sind, stehen die einzelnen Komponenten in Wechselwirkung zueinander und beeinflussen sich gegenseitig. Bei der Planung und Herstellung müssen nicht nur die Sicherheitsanforderungen an das Gerät selbst berücksichtigt werden, sondern auch die Anforderungen in Bezug auf Installation, Nutzung und Überprüfung. Eine korrekte Analyse des Unfalls kann wiederum zu Verbesserungen in den einzelnen Arbeitsabläufen führen – und das ist die Grundlage für die Schaffung und Verbesserung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften und -standards. Aus den vielen Erfahrungen aus Unfällen sowie aus dem Ausland lässt sich schließen, dass zur wirksamen Verhinderung von Unfällen eine strenge Kontrolle der wichtigsten Komponenten spezieller Geräte erforderlich ist. Zudem müssen spezielle Behörden diese Komponenten überwachen und für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgen. Die Überwachung und Regulierung solcher Geräte weist zwar in den verschiedenen Ländern weltweit Unterschiede hinsichtlich des Systems, der Methoden und des Umfangs auf, ist aber in Bezug auf Prinzipien, Natur und Vorgehensweisen im Grunde genommen einheitlich. Durch Jahrzehnte an Praxis und Erfassung von Erkenntnissen sowie unter Berücksichtigung ausländischer Erfahrungen hat unser Land allmählich ein umfassendes System für die Sicherheit von Spezialgeräten entwickelt, das im Großen und Ganzen den international üblichen Standards entspricht und gleichzeitig den besonderen Bedingungen in China angepasst ist. Dieses Gesetz bringt den Betrieb von Spezialgeräten unter die Aufsicht, insbesondere angesichts der Entwicklung der Marktwirtschaft. Da der Verkauf und die Vermietung solcher Geräte zunehmend als eigenständige Tätigkeiten stattfinden, hat dies auch Auswirkungen auf die Sicherheit dieser Geräte. Außerdem werden Import und Export als Teil der Geschäftstätigkeit betrachtet, weil sich diese Aktivitäten stark verändern können. Zudem sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich, wie es bei Prozessen wie der Produktion oder dem Gebrauch der Fall ist. Deshalb werden für die Tätigkeit mit Sondergeräten keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Der Unternehmer muss lediglich eine Handelslizenz nach den geltenden Vorschriften erhalten und sein Geschäft entsprechend den Gesetzen führen. (II) Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Sondergeräten 1. Die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Sondergeräten umfasst die Aufsicht und Kontrolle durch die zuständigen Behörden hinsichtlich der Herstellung, des Vertriebs sowie der Nutzung von Sondergeräten sowie der Prüf- und Inspektionsstellen. Dazu gehören auch die Durchsetzung von administrativen Vorschriften und Genehmigungen sowie die Untersuchung und Bearbeitung von Unfällen. 2. Vorschriften zur Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Sondergeräten: Erstens sollen sie eine rechtskonforme Verwaltung gewährleisten und das Verhalten der Aufsichtsbehörden regulieren. Zudem müssen die Behörden für die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Sondergeräten ihre Befugnisse gemäß diesem Gesetz ausüben ; Zweitens bedeutet das, dass weder irgendwelche Organisationen noch Einzelpersonen außerhalb der geltenden Gesetze und Vorschriften stehen dürfen. Auch das Handeln der Aufsichtsbehörden muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen – sie dürfen weder ihre Befugnisse überschreiten noch untätig bleiben. II. Definition von SondergerätenUnter Sondergeräten im Sinne dieses Gesetzes versteht man Geräte, die eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit von Personen und Eigentum darstellen. Neben den acht Gerätetypen – nämlich Kessel, Druckbehälter, Druckleitungen, Aufzüge, Hebevorrichtungen, Personenseilbahnen, große Vergnügungsspielzeuge sowie Fahrzeuge auf dem Gelände einer Anlage –, die durch die beiden grundlegenden Eigenschaften „erhebliche Gefahren für die Sicherheit von Personen und Eigentum“ gekennzeichnet sind, legt dieser Artikel außerdem fest, dass auch „andere spezielle Geräte gelten, die nach Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften diesem Gesetz unterliegen“. Damit ist der Umfang der als spezielle Geräte geltenden Einrichtungen nicht nur auf die üblicherweise genannten „acht Gerätetypen“ beschränkt; auch Geräte, die nach anderen Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften diesem Gesetz unterliegen, gelten als spezielle Geräte. Außerdem ermächtigt dieses Gesetz den Staatsrat, für Sondergeräte ein Verzeichnisverfahren anzuwenden. Der Staatsrat entscheidet dabei, welche Geräte und Anlagen als Sondergeräte gelten sollen. Für Kernanlagen, Luft- und Raumfahrzeuge sowie spezielle Geräte, die in Ausrüstungen verwendet werden und nicht der Katalogverwaltung unterliegen, legen Artikel 64 dieses Gesetzes fest, dass das Staatsrat und das Zentrale Komitee gemäß diesem Gesetz Durchführungsmaßnahmen erlassen sollen. Artikel 100 dieser Verordnung legt weitergehend die Regeln für die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Eisenbahnlokomotiven, Seeanlagen und Schiffen, speziellen Geräten, die in Bergwerken verwendet werden, sowie von Geräten, die auf zivilen Flughäfen eingesetzt werden. Ebenso gelten diese Regeln für die Überwachung und Kontrolle der Installation und Nutzung von Hebezeugen auf Baustellen sowie von speziellen Fahrzeugen auf Betriebsgeländen. Die zuständigen Behörden müssen diese Vorschriften gemäß dieser Verordnung sowie anderen relevanten Gesetzen umsetzen. Drittens: Bei Sondergeräten gilt eine Verzeichnismethode zur Regulierung. Das Gesetz über die Sicherheit von Sondergeräten legt fest, dass auf dieses Gesetz acht Arten von Sondergeräten anwendbar sind: Kessel, Druckbehälter (einschließlich Gasflaschen), Aufzüge, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskabelbahnen, große Vergnügungsanlagen sowie Fahrzeuge für den Einsatz auf dem Gelände einer Anlage. Dieses Gesetz ermächtigt den Staatsrat, für Sondergeräte ein Verzeichnissystem anzuwenden. Der Staatsrat entscheidet dabei, welche Geräte und Anlagen als Sondergeräte eingestuft werden sollen. Die in Form eines Verzeichnisses aufgeführten konkreten Arten und Sorten von Spezialgeräten, für die eine Überwachung und Kontrolle erforderlich ist, dienen dazu, die Verantwortlichkeiten der einzelnen Abteilungen klar zu definieren und die Durchführung der Arbeit zur Sicherheitsüberwachung zu regulieren. IV. Erstellung der Liste der Sondergeräte (I) Bestimmung der Liste der Sondergeräte 1. Gemäß dem Prinzip der Gefährlichkeit der Geräte sollte die Liste der Sondergeräte jene Geräte umfassen, die eine hohe potenzielle Gefahr darstellen – Geräte, bei denen im Falle eines Unfalls leicht zu vielen Todesfällen, erheblichen wirtschaftlichen Verlusten sowie großen gesellschaftlichen Auswirkungen kommen können. Bei Unfällen, die nur individuelle Verletzungen verursachen und die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigen, werden diese aufgrund der festgelegten Parameter wie Druck, Volumen, Leistung und Geschwindigkeit ausgeschlossen. Wie Dampfkessel und Behälter bei Normaldruck, Wasserleitungen sowie Druckleitungen mit kleinem Durchmesser usw. 2. Das Prinzip der Anpassung an internationale Gepflogenheiten: Die Liste der speziellen Geräte, über die in unserem Land Aufsicht und Kontrolle ausgeübt wird, sollte berücksichtigen, welche Geräte in den meisten industrialisierten Ländern der Welt durch spezielle Gesetze sowie durch die Einsetzung von zuständigen Behörden einer verpflichtenden Sicherheitskontrolle unterliegen ; Gleichzeitig ist es nach dem Beitritt unseres Landes zur Welthandelsorganisation notwendig, rechtzeitig einen **Katalog für Sondergeräte** zu erstellen und veröffentlichen – dies entspricht den Regeln der WTO und ist eine klare Voraussetzung für die Einführung von handelsbezogenen technischen Barrieren. 3. Im Einklang mit dem Prinzip des gesellschaftlichen Konsenses wurden bei der Erstellung der Vorschriften zur Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten mehrfach die Meinungen der zuständigen Abteilungen des Staatsrates, der lokalen Behörden sowie relevanter Experten eingeholt. Zudem wurden die Ansichten der Hersteller und Nutzer solcher Geräte berücksichtigt. Es fanden umfangreiche Untersuchungen und Analysen statt. Die in den Vorschriften aufgeführten Sondergeräte sind alle solche, bezüglich deren es bereits einen weitgehenden Konsens gibt. Gemäß diesem Gesetz muss bei der Neufassung des Katalogs ebenfalls dieses Prinzip beachtet werden. Zudem müssen die neuen Anforderungen an die Überwachung und Sicherstellung der Sicherheit von Spezialgeräten berücksichtigt werden, um rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen – und zwar im Einklang mit den Bedürfnissen und Veränderungen im Bereich der Sicherheit im gesellschaftlichen Leben. (II) Die Liste der Sondergeräte wird von der für die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit von Sondergeräten zuständigen Abteilung des Staatsrates vorgeschlagen. Nach Genehmigung durch den Staatsrat wird diese Liste von derselben Abteilung veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Bei der Einreichung der Liste der Sondergeräte an den Staatsrat werden gemäß den ausdrücklichen Vorschriften dieses Gesetzes die acht Arten von Geräten aufgeführt – nämlich Kessel, Druckbehälter (einschließlich Gasflaschen), Druckrohre, Aufzüge, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskanonen, große Vergnügungsanlagen sowie spezielle Fahrzeuge für den Einsatz auf Betriebsgeländen. Zudem werden auch andere Sondergeräte aufgeführt, für die dieses Gesetz gilt, wie sie in anderen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften vorgesehen sind. Dabei werden auch die entsprechenden Kategorien der Sondergeräte (einschließlich der Komponenten von Druckrohren) angegeben.