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Das Problem der Klassifizierung der Giftigkeit von Gasen in der Konstruktion

2009-12-31View Original

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Vor kurzem wurde ein Methanol-Trenner hergestellt, dessen Konstruktionsdruck 6,1 NPa und die Konstruktionstemperatur 100 Grad Celsius beträgt. Die Arbeitsmedien sind Synthesegas und Rohmethanol. Synthesegas-Komponenten: H2 66,985% ; CO 10,034% ; CH3OH 0,723% ; CO2 2,782% ; N2 9,957% ; CH4 5,291% ; Ar 4,0835% ; H2O 0,145% ; Wasserstoffdruck 3,1–4,0 MPa (G). Reiner Methanolanteil: CH3OH 96,28% ; H2O 3,72 %. In der von der Firma bereitgestellten Datenblatt wird eine hohe Toxizität angegeben, doch nach den geltenden Standards sowie anhand früher hergestellter Methanol-Trennvorrichtungen handelt es sich um eine mittlere Gefährlichkeit. Könnten Sie mir bitte sagen, in welche Kategorie dies eingeordnet werden sollte? Was ist ein Satz?
Reply #22009-12-31
Es sollte als hochgefährlich gelten – und das bezieht sich auf den Gehalt an H2
Reply #32009-12-31
Was Methanol betrifft, so stellt es zwar eine mittlere Gefahr dar, und die Funktion dieser Anlage besteht darin, Methanol zu trennen. Sowohl H2 als auch Methanol gehören zu brennbaren und explosiven Stoffen – doch H2 ist kein giftiger Stoff.
Reply #42009-12-31
Drei Arten von Druckbehältern müssen nicht nach den Vorgaben für giftige Geräte konstruiert werden
Reply #52009-12-31
Stimme der Meinung im 3. Stock zu. Methanol gilt als Mittelgradig gefährlich, Wasserstoff ist ein explosionsgefährliches Medium – beides erreicht jedoch nicht das Niveau einer Hochgefährlichkeit. Vielleicht dient die Verarbeitung nur dazu, den Designer daran zu erinnern, darauf zu achten. Man kann mit ihm **sprechen**.
Reply #62009-12-31
Ich bin auch der Ansicht, dass man die Gefährlichkeit nach dem Niveau von Methanol bewerten sollte. Was H2 angeht, so wird in der Spalte zur Explosionsgefahr in der Datenbank angegeben, dass es sich um ein brennbares und explosives Medium handelt – das hat wohl nichts mit der Toxizität zu tun. Was die drei Arten von Behältern im 4. Stock angeht, so handelt es sich bei meinem Entwurf um Behälter der zweiten Klasse – sie gehören nicht zur dritten Klasse

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