Arten von Druckbehältern und Hauptbauformen
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von *aoyun_lu am 30.6.2010 um 10:48 bearbeitet. In Anhang B der neuen Normen, dem „Datensatz für Druckbehälterprodukte“, gibt es die beiden Felder „Art des Druckbehälters“ und „Typ der Hauptkonstruktion“. Was die Arten von Druckbehältern angeht, so lassen sie sich anhand des Funktionsprinzips bei der Herstellungsprozessierung in folgende Kategorien einteilen:1. Reaktionsdruckbehälter (Kodename R): Diese werden hauptsächlich dazu verwendet, physikalische oder chemische Reaktionen zwischen den darin enthaltenen Stoffen zu ermöglichen. Zum Beispiel: Reaktor, Reaktorkessel, Zersetzungskessel, Schwefelisierungsbehälter, Zersetzungsturm, Polymerisationskessel, Hochdruckkessel, Ultradruckkessel, Syntheseturm, Umwandlungsofen, Kochkessel, Dampfkugel, Dampfdruckkessel, Gaskocher. II. Wärmetauschbehälter (Kodename E): Behälter, die hauptsächlich zum Austausch von Wärme zwischen verschiedenen Medien verwendet werden. Zum Beispiel: Rohrgehäuse-Abwärmeboiler, Wärmetauscher, Kühler, Kondensatoren, Verdampfer, Heizgeräte, Desinfektionskessel, Färbemaschinen, Trockenwalzen, Dämpfkessel, Vorkochkessel, Lösungsmittelvorkammerer, Dampfkessel, Entdampfungsanlagen, elektrische Dampferzeuger, Wasserumhüllungen für Gasgeneratoren. Drei: Trennkessel (Kodename S): Hauptlich dazu verwendet, einen Druckausgleich für Flüssigkeiten sowie die Reinigung und Trennung von Gasen zu gewährleisten. Zum Beispiel: Trenner, Filter, Puffer, Waschanlagen, Absorptionskolonnen, Kupferreinigungsanlagen, Trocknungskolonnen, Streckkolonnen, Ölsammler, Dampftrennkammern, Entoxidierer. IV. Druckbehälter zum Speichern (Kode C, wobei Zylindrische Behälter mit dem Code B bezeichnet werden): Druckbehälter, die hauptsächlich zum Speichern von Gasen, Flüssigkeiten, verflüssigten Gasen und anderen Stoffen verwendet werden. Zum Beispiel: Behälter in verschiedenen Ausführungen. Die oben genannten Druckbehälter müssen bei den zuständigen Behörden für die Überwachung und Sicherheit von Sondergeräten registriert werden. Erst nach Erhalt der „Zulassungsbescheinigung für den Einsatz von Sondergeräten“ dürfen sie in Betrieb genommen werden. Was die Art der Hauptstruktur angeht, so denke ich, man kann hier „eindeutig gewellte Schweißkonstruktion, geschmiedete Schweißkonstruktion, thermische Überziehungsverfahren, mehrschichtige Wickelkonstruktion“ eintragen. Ich frage mich, ob das richtig ist Ich suche nach weiteren Meinungen.