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Derzeit werden **Geräte, die einer strengen Prüfung unterliegen, künftig kostenlos überprüft. Welche Geräte dazu gehören, muss jedoch festgelegt werden. Man kann gemäß den Vorschriften zur Klassifizierung von Messgeräten in der Chemieindustrie eine Prüfung für solche Geräte beantragen**. In Zukunft werden also die Überprüfungen dieser Geräte kostenlos durchgeführt.
Obwohl die Überprüfung im Folgenden kostenlos angeboten wird, denken Sie wohl daran, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Überprüfung kostenlos durchführen zu lassen. Ich denke, das ist zu viel verlangt. Früher war die Gebühr nur eine Formalität – ob man überhaupt vorbeikommen kann, wenn kein Geld mehr da ist, bleibt ungewiss
Zunächst sei gesagt, dass die PDF-Dateien beschädigt sein können und daher nicht geöffnet werden können. Zudem gibt es bei der Behörde für Qualitätssicherung und technischen Überwachung ein Dokument mit dem Titel „Formen der verpflichtenden Prüfung von Arbeitsmessgeräten sowie Anwendungsbereich dieser Prüfung“. Nur Geräte, die in diesen Bereich fallen, dürfen überhaupt geprüft werden. Und mit „kostenlos“ ist gemeint, dass keine Gebühren von den Unternehmen erhoben werden, es gibt jedoch trotzdem Kosten – nur werden diese Kosten vom Finanzamt übernommen. Außerdem muss die Behörde für Qualitäts- und Techniküberwachung zur Vor-Ort-Prüfung unbedingt kommen.
#Hier eine schnelle Antwort: #Danke für den Share
Es ist doch 1988 – warum wird da 2015 geschrieben?
Danke an den Poster – das heruntergeladene PDF lässt sich öffnen, es stammt aus dem Jahr 1988