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Ich habe folgende Fragen an die Experten: 1. In welchem System wird die Steuerung der Feuerlöschpumpen realisiert? Wie DCS, GDS, Feuerlöschsteuerkästen (mit Feuerlösch-Interlocks). Gibt es entsprechende Vorschriften? 2. Müssen die Steuergeräte (Steuerungssysteme), die im Kontrollsystem der Feuerlöschwasserpumpen verwendet werden, sowie die vor Ort installierten Messgeräte (z. B. Druckmesser), die Fernmessgeräte (z. B. Druckwandler) und elektrischen Ventile usw. eine zertifizierungskonforme Prüfung nach den Vorgaben für Feuerlöschanlagen durchlaufen? Vielen Dank an alle!
Die Steuerung der Feuerlöschpumpen sollte durch die Feuerlöschsteuereinheit erfolgen; das Feuerschutzsystem sollte ein eigenständiges System sein.
1. Das Brandschutzsteuerungssystem wird weder im DCS- noch im GDS-System realisiert, es handelt sich um ein eigenständiges Steuerungssystem. Es kann als PLC-System betrachtet werden, also der Feuerlöschsteuerkasten mit dem von Ihnen erwähnten Feueralarmsteuergerät. Dies ist eine verbindliche Vorschrift, die unbedingt eingehalten werden muss; andernfalls wird die Feuerprüfung nicht bestanden. Außerdem muss das Feuerlöschkontrollsystem ständig besetzt sein, das heißt, es muss dort eine Schicht eingerichtet werden. 2. Die Steuergeräte (Steuerungssysteme), Messgeräte sowie Ventile, die im Kontrollsystem der Feuerlöschpumpen verwendet werden, müssen keine Zertifizierung durch die zuständigen Feuerwehrbehörden erfüllen. Aber die Hersteller von Feuerlöschsteuerungsgeräten und -systemen benötigen entsprechende Feuerwehrzertifizierungen; ich kenne nicht genau, wie diese Zertifizierungen genannt werden. Aber das gehört in den Bereich der Gerätetechnik und nicht in den Bereich der Automatisierungstechnik.
Entschuldigen Sie, in Ihrer Antwort zur ersten Frage wurde von verbindlichen Vorschriften gesprochen – um welche Vorschrift und welchen Abschnitt handelt es sich konkret? Danke!
Ich möchte noch eine Frage hinzufügen: 3. Muss die elektrische Ventilsteuerung für den Pegel der Löschwasserbecken im Brandschutzsystem in ein separates Brandschutzkontrollsystem integriert werden? Oder gehört diese Verknüpfung nicht zum Bereich der Brandmeldeanlagen und kann über DCS realisiert werden? Gibt es entsprechende Vorschriften?
1. „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Petrochemiebetrieben GB50160-2008“ sowie „Vorschriften für die Planung von Systemen zur automatischen Branderkennung GB50116-2013“; 2. Die in der dritten Frage angesprochenen Aspekte sind in den „Vorschriften für die Planung von Systemen zur automatischen Brandmeldeung GB50116-2013“ ausführlich beschrieben. Es handelt sich dabei nicht um Geräte, die zur Brandbekämpfung dienen; die Steuerung erfolgt vollständig über das DCS.