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Können die Elektrogehäuse (Stromverteilergehäuse) sowie die Steuerungskästen (z. B. PLC-Gehäuse) in derselben Raum untergebracht werden? Gibt es in den Standards Vorschriften, die vorschreiben, dass sie nicht zusammengelegt werden dürfen? Haben die einzelnen Unternehmen eigene Vorschriften? Könnten Sie bitte helfen, eine Antwort zu geben? Danke!
Wir sind getrennt voneinander – die Betriebstemperaturen beider Systeme unterscheiden sich. Die Wärmeentwicklung des PLCs ist gering
Bei wichtigen Interlocks ist es am besten, sie getrennt zu halten. Allgemeine Anwendungen können auch zusammengefasst werden; einige Steuerkästen sind genau so eine Mischung aus Elektronik und Instrumentierung.
Am besten nicht zusammenlegen, um Probleme zu vermeiden.
Laut den Vorschriften für die Steuerungsräume dürfen sich der Verteilraum und der Steuerungsrum nicht im selben Gebäude befinden. Daher dürfen die Elektrikschränke (Verteilungsschränke) sowie die Steuerschränke (z. B. PLC-Schränke) nicht zusammen untergebracht werden; 2. Der Strom im Schaltschrank kann Störungen im Steuerungsschrank verursachen
Unsere gemeinsamen Schaltschränke für die Elektrik und den PLC befinden sich zusammen. Die anderen Steuerungsschränke (DCS, Brandmeldeanlagen, Überwachung usw.) werden in separaten Räumen untergebracht
Je nach Situation sind normale Schränke kein Problem, aber große Schränke mit hohem Stromverbrauch wie z. B. solche mit Hochspannungs-Wechselrichtern sollten man lieber meiden.