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Als Titel: Druckbehälter (z. B. große Türme) wurden ursprünglich vom Hersteller gebaut und als Ganzes transportiert (versendet). Da die Ankunft später als die Schließungszeit des Rohrstollens erfolgte, war die Bauzeit eingeschränkt. Jetzt möchte ich es in Abschnitten transportieren, vor Ort zusammenbauen und schweißen und vor Ort wärmebehandeln. 1. Ist das legal? Dabei geht es um die Sammlung von Beweisen. 2. Wie geht das legal? Welches Rechtsdokument enthält klare Bestimmungen?
legitim. Die Vorschriften zur Wärmebehandlung finden Sie in GB 150.4-2011.
Teilweiser Transport, Montage und Schweißen vor Ort sowie Wärmebehandlung vor Ort sind zulässig. Sie kann gemäß GB 150.4-2011 und TSG 21-2016 „Sicherheitstechnische Überwachungsvorschriften für ortsfeste Druckbehälter“ durchgeführt werden.
Bei unseren Projekten gibt es viele Montageschweißungen vor Ort, beispielsweise bei einigen großen Türmen, die mit Niedertemperatur-Methanol gewaschen wurden.
Viele Großgeräte werden vor Ort montiert. Nach Abschluss der Montage erfolgt die Fehlererkennung vor Ort.
Lediglich die Überwachungsprüfung einiger Taillennähte des Kesselinspektionsinstituts, in dem sich die Produktionsstätte befindet, wird an das Kesselinspektionsinstitut, in dem sich die Fabrik befindet, übergeben. ~~~ Meldungen usw. müssen bei der Kesselinspektionsinstitut, in dem sich die Fabrik befindet, erfolgen.