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Müssen die Verbindungen zwischen den Leiterstützen von Lagertanks oder anderen Turmwandgeräten und den Geräten durch Schutzplatten geschützt werden? Gibt es Vorgaben in den Vorschriften?
Wenn es überhaupt nicht hinzugefügt wird, wird es normalerweise als Trägerbrett bezeichnet.
Tatsächlich benötigen sie alle Verstärkungsplatten oder -polster. Es gibt keine Standards oder Vorschriften. Ich habe gesehen, dass das Designinstitut in unseren Tankzeichnungen keine spezifischen Standards oder Vorschriften angegeben hat, aber sie hatten diese Trägerplatte.
Jetzt stoße ich auf ein solches Problem. Der Träger des Zwischentanks (an der Plattform angeschweißt) wird ohne Trägerplatte direkt mit dem Tank verschweißt. Doch nun ist die Stütze undicht und die Anlage kann den Druck nicht aufrechterhalten. Es läuft seit einem Jahr und ich habe es erst entdeckt. Es liegt jedoch außerhalb der Garantie. Ich möchte die Verantwortlichkeiten aufteilen. Ich weiß nicht, ob ich diesen Punkt finden kann. Die Grundlage für die Einrichtung.
Wärmebehandlungsgeräte müssen mit Trägerplatten ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen Geräte mit dünner Wandstärke (weniger als 10 mm) auch mit Trägerplatten ausgestattet sein.
Die Trägerplatte der gesamten Wärmebehandlungsanlage muss vor der Wärmebehandlung geschweißt werden. Nach der Wärmebehandlung ist das Schweißen am Gerätekörper nicht gestattet, wohl aber das Schweißen an der Trägerplatte.
Das ist fast schon gesunder Menschenverstand. Im Allgemeinen berücksichtigt die Auslegung der Wandstärke von Geräten diesen Aspekt der Tragfähigkeit nicht und die Belastung an der Schweißverbindung ist sehr konzentriert. Auch bei Normaldruckgeräten müssen Schweißunterlagen hinzugefügt werden.