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Welche Voraussetzungen müssen Fachkräfte für besondere Aufgaben erfüllen?
1.3 Grundvoraussetzungen für Mitarbeiter, die mit speziellen Geräten arbeiten, sowie für Personen, die in besonderen Bereichen tätig sind 1.3.1 Gesunde körperliche Verfassung – ohne organische Herzkrankheiten, Epilepsie, Menière-Krankheit, Schwindelgefühle, Hysterie, Tremor, Psychosen, Demenz sowie andere Krankheiten oder körperliche Defekte, die eine Tätigkeit in diesen Bereichen erschweren könnten; 1.3.2 Abgeschlossene Mittelschulbildung oder höher (für Arbeiter in gefährlichen Berufen ist eine Oberschulbildung erforderlich); über die notwendigen Kenntnisse in Sicherheitstechnik verfügen, an den vorgeschriebenen Prüfungen in Theorie und Praxis der Sicherheitstechnik teilgenommen haben und diese bestanden haben ; 1.3.3 In der entsprechenden Position tätig sein und mindestens drei Monate dort gearbeitet haben. 1.3.4 Weitere Bedingungen gemäß den Vorschriften für spezielle Arbeiten.
Fachkräfte für spezielle Tätigkeiten müssen die folgenden grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. (1) Mindestens 18 Jahre alt sein; (2) Gesundheitlich in Ordnung sein, ohne Krankheiten oder körperliche Mängel, die die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erschweren; (3) Über einen Schulabschluss der Mittelschule hinaus verfügen sowie über die notwendigen Sicherheitskenntnisse für die jeweilige Tätigkeit. Zudem müssen die erforderlichen Prüfungen in Theorie und Praxis bestanden werden; (4) Wer Metall schweißen will, muss außerdem ein Zertifikat über die Absolvierung einer Ausbildung im Bereich Elektroschweißen vom zuständigen Berufsschulzentrum vorlegen. (5) Weitere Bedingungen, die den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeitsart entsprechen.
Mindestalter 18 Jahre; Gesunde Gesundheit, ohne Krankheiten oder körperliche Mängel, die die Ausübung des jeweiligen Berufs behindern würden ; Abgeschlossene Mittelschulbildung, über die notwendigen Sicherheitstechnikkenntnisse für den jeweiligen Beruf verfügen, sowie Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen in Theorie und Praxis der Sicherheitstechnik ; Weitere Bedingungen, die den Anforderungen der jeweiligen Sonderarbeiten entsprechen.