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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als ( ) mm sein. Antwort: 300
Die Überlappungslänge der senkrecht verlegten Zugstähle darf unter keinen Umständen weniger als 300 mm betragen
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein
Es sollte nicht weniger als 300 MM sein--------------------------------
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein.
300 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein.
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein. Antwort:
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein. Die „Vorschriften für die Planung von Stahlbetonkonstruktionen“ besagen, dass die Länge der Überlappungen bei den Verbindungen der senkrecht verlaufenden Zugstähle entsprechend dem Prozentsatz der Fläche der Überlappungen der Stähle in derselben Verbindungsstelle nach folgender Formel berechnet werden muss: ll = ζ·la (9.4.3) Dabei steht ll für die Länge der Überlappung der senkrecht verlaufenden Zugstähle ; la – Länge der Befestigung der senkrecht verlaufenden Zugstähle, bestimmt gemäß Artikel 9.3.1 dieser Norm ; ζ– Korrekturfaktor für die Überschneidungslänge der senkrecht verlegten Zugstähle, zu entnehmen aus Tabelle 9.4.3. In jedem Fall darf die Überlappungslänge der Verbindungen der senkrecht verlegten Bewehrungsstäbe nicht kleiner als 300 mm sein.
Ich weiß nicht. Was soll ich sagen?
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein.
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein.
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein.
In jedem Fall darf die minimale Überlappungslänge der Zugstähle nicht kleiner als (300) mm sein.