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Probleme nach der Einführung der Norm NB/T47013-2015 für die nicht zerstörerische Prüfung von Druckbehältern

2015-09-13View Original

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Am 1. September 2015 endete die Übergangsphase für die Norm NB/T47013.1-13-2015 in Bezug auf die nicht zerstörende Prüfung. Ab diesem Zeitpunkt galt diese Norm verpflichtend, und die bisherige Norm JB/T4730-2005 wurde durch sie ersetzt. Heißt das, dass alle Schadensfreiheitsprüfungen, die nach dem 1. September 2015 durchgeführt werden, gemäß den entsprechenden Bestimmungen von B/T47013.1-13-2015 durchgeführt und daraufhin ein Bericht erstellt werden muss? Derzeit verlangen viele Prüfinstitute das. Aber derzeit sind für die Gestaltung und Prüfstandards vieler Produkte noch JB/T4730 angegeben, und bei vielen wurde bereits ein Teil davon umgesetzt. Muss man also für dasselbe Produkt zwei Standards haben? Wenn in der Spezifikation JB/T4730 -2005 angegeben ist, wie wird dann eine solche Schadensfreiheitsprüfung durchgeführt? Wie erstellt man einen Bericht?
Reply #22015-09-13
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Menguan100 am 13.09.2015 um 11:21 bearbeitet. Für Fertigwaren, die vor dem 1. September hergestellt wurden, werden weiterhin Berichte nach den alten Standards erstellt – so handelt es auch das Prüflabor. Falls keine Fertigung stattfindet, sind für die Zeichnungen lediglich Änderungen gemäß den alten Standards erforderlich.
Reply #32015-09-13
Ich denke, Änderungen an den Plänen sind in diesem Fall nicht angemessen. In diesem Fall würden jedes Jahr neue Standards veröffentlicht, wodurch Designänderungen sehr häufig stattfinden würden. Das ist weder förderlich für die Entwicklung der Branche noch für die Sicherheit der Produkte. Denn die neuen Standards sind nicht unbedingt strenger als die alten – es kann sogar sein, dass sie lockerer sind. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass aufgrund von Fortschritten in den Geräten oder in den Herstellungsverfahren bestimmte Mängel ganz verschwinden. In solchen Fällen werden möglicherweise keine neuen Standards mehr angewandt oder die bestehenden Standards gelockert. Wenn man zu diesem Zeitpunkt die Designdatei ändert und es nicht bemerkt, können dadurch Mängel unentdeckt bleiben. Insbesondere bei Produkten mit langen Herstellungszyklen, wie Kernenergieprodukte, dauert es mindestens drei bis fünf Jahre und maximal zehn bis acht Jahre. Meiner Meinung nach sollte die Anwendung der Standards vom Entwurfsdatum aus berechnet werden, denn zu diesem Zeitpunkt konnten die Anforderungen durch die Anwendung der damals geltenden Standards erfüllt werden. Auch wenn die Norm veraltet ist, erfüllt sie weiterhin die Anforderungen. Aber die Umsetzung neuer Standards ist nicht unbedingt notwendig. Wenn man blind ändert und mit den neuen Standards noch nicht vertraut ist, kann es zu Fehlern kommen.
Reply #42015-09-13
Wenn das der Fall ist, dann müssen im Grunde alle Pläne geändert werden. Wenn nach zwei weiteren Stücken ein neues Standard gewählt wird, muss wieder etwas geändert werden – ich frage mich, wie oft das noch passieren wird.
Reply #52015-09-13
Noch extremer ausgedrückt: Bei einem Produkt sind einige Fotos vom 31. August und einige vom 1. September. Wie kommt man da raus?
Reply #62015-09-13
Da es Aufnahmen vom August gibt, handelt es sich dabei sicherlich um die alte Norm. Ein Produkt wird schließlich nach einer bestimmten Norm hergestellt. Im September gilt weiterhin die alte Norm – so entscheidet das Prüflabor.
Reply #72015-09-13
In unserer Prüfstelle für Töpfe gelten ab dem 1. September neue Standards.
Reply #82015-09-14
Daher glaube ich, dass die Anwendung von Standards anhand des Entwurfsdatums berechnet werden sollte und nicht anhand des Datums der Umsetzung. Doch momentan wird überall so gerechnet, was unangemessen ist und Sicherheitsrisiken mit sich bringt, denn man weiß nicht, ob bei der Erstellung des Designs bereits die Änderungen in den neuen Standards berücksichtigt wurden. Manchmal sind die neuen Standards lockerer als die alten – dadurch entfallen einige unnötige Prüfungen oder sie werden aufgrund technischer Fortschritte überflüssig.
Reply #92015-09-14
Ich denke, man sollte sich an das Datum der Planung halten. Andernfalls sind die Pläne mit der Nummer 4730 festgelegt, während man 47013 verwendet – das stimmt dann nicht mehr mit den Plänen überein. Man kann auch nicht von dem Entwicklungsunternehmen verlangen, die Pläne zu ändern; es ist ohnehin unwahrscheinlich, dass sie das tun werden. Außerdem ist die Norm 47013 insgesamt noch strenger als 4730. Die Verträge für die Ausrüstung wären dann bereits unterzeichnet worden. Was die Preisfragen angeht, so handelt es sich dabei um eine Kleinigkeit. Wenn es jedoch um die Prüfung der Stahlplatten als Rohmaterial geht – falls die Stahlplatten nach der Norm 4730 als geeignet gelten, aber nach der Norm 47013 nicht mehr – müssen sie dann etwa weggeworfen werden?
Reply #102015-09-14
Gemäß den Anforderungen in den Entwurfsplänen gelten ab dem 1. September die neuen Standards für die nach diesem Datum erstellten Pläne...
Reply #112015-09-14
Ich finde, das ist vernünftig – die Änderungen sollten anhand des Entwurfsdatums festgelegt werden. Entwürfe, die nach dem 1. September entstehen, dürfen nicht mehr nach den alten Standards erstellt werden. Aber die Prüfstelle verlangt das nicht so – alles wird nach dem Datum der Durchführung berechnet. Dadurch muss die Zeichnung geändert werden, was jetzt große Probleme verursacht. Im Grunde bedeutet das, dass eine Menge unnötiger Arbeit geleistet werden muss, und es können außerdem Probleme entstehen.
Reply #122015-09-14
Ich finde, das ist vernünftig – die Änderungen sollten anhand des Entwurfsdatums festgelegt werden. Entwürfe, die nach dem 1. September entstehen, dürfen nicht mehr nach den alten Standards erstellt werden. Aber die Prüfstelle verlangt das nicht so – alles wird nach dem Datum der Durchführung berechnet. Dadurch muss die Zeichnung geändert werden, was jetzt große Probleme verursacht. Im Grunde bedeutet das, dass eine Menge unnötiger Arbeit geleistet werden muss, und es können außerdem Probleme entstehen.
Reply #132015-10-10
**Bekanntmachung Nr. 3 der Energiebehörde vom 2. April 2015: Die Norm NB/T 47013 wurde genehmigt und am 1. September 2015 in Kraft gesetzt. Im Allgemeinen gibt es bei der Einführung neuer Standards eine Ankündigung bezüglich einer Übergangsphase. Für diesen Standard wurde jedoch bis jetzt keine solche Ankündigung gemacht. Sollte für diesen Standard auch eine Übergangsphase vorgesehen werden? Wie geht man über? Gemäß der Aufgabenteilung des Staatsrates liegt die Verwaltung von Sondergeräten in der Zuständigkeit der **Allgemeinen Verwaltung für Qualitätskontrolle**. Daher muss die **Generalverwaltung für Qualitätskontrolle eine Verordnung erlassen, um diesen Standard in dieser Branche durchzusetzen. Beispiel: Die Norm JB/T 4730-2005 sollte am 1. November 2005 in Kraft treten. Am 27. März 2006 legte das Büro für Qualitätskontrolle der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle in seinem Schreiben Nr. 2006/144 Richtlinien bezüglich der Überwachung der Sicherheit von Dampfkesseln und Druckbehältern fest. Darin wurde festgelegt, dass bei der nicht zerstörenden Prüfung von Druckgeräten die Norm JB/T4730-2005 anzuwenden ist. Somit gilt JB/T4730 im Bereich der Druckgeräte im Grunde als verbindliche Norm.
Reply #142015-10-10
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Pinocchio am 10.10.2015 um 08:21 bearbeitet. Da die JB-Standards Branchenstandards sind, hat das Generalamt für Qualitätskontrolle diesen Sonderbescheid Nr. 2006/144 erlassen. Die NB-Standards sind die Branchenstandards für Druckbehälter; es ist daher nicht notwendig, dass das Generalamt für Qualitätskontrolle weitere Bekanntmachungen herausgibt, es sei denn, es bestehen tatsächlich Schwierigkeiten bei der Umsetzung und eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunkts ist erforderlich. Der sogenannte Standard-Übergangszeitraum sollte unter normalen Umständen nicht existieren. Für ein bestimmtes Projekt kann nur eine Version ausgeführt werden; es ist nicht möglich, gleichzeitig zwei Standardversionen auszuführen. Verträge vor dem Inkrafttreten (einschließlich bereits begonnener, aber noch nicht abgeschlossener Verträge) gemäß den alten Standards ; Verträge, die nach dem Inkrafttreten in Kraft treten, gelten nach den neuen Standards. Der erste Schritt bei der Umsetzung des Vertrags ist die Planung; es ist ebenfalls möglich, den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Gesamtplans als Maßstab zu nehmen. Wenn die Aufsichtsbehörden den neuesten Standards gemäß der Betriebszeit als Entscheidungskriterium dienen lassen, können wir sie bitten, die Begründung dafür vorzulegen. Dann können wir gemeinsam daraus lernen und alles nach Gesetz handhaben. :) Bei Projekten, bei denen die Planung bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgeschlossen war, oder bei Projekten, bei denen wiederverwendete Diagramme verwendet werden, muss beim Abschluss des Vertrags die Planungsunterlage überprüft werden, um festzustellen, ob es Unstimmigkeiten mit den geltenden Standards gibt.
Reply #152015-10-10
Je nach Planungsstand werden die Herstellungsarbeiten gemäß den Vorgaben des Plans durchgeführt!
Reply #162015-10-10
Es scheint, dass man sich an das Datum der Entwurfszeichnungen sowie das tatsächliche Herstellungsdatum des Produkts halten sollte
Reply #172015-10-10
Dies sollte nach dem Datum der Unterzeichnung der Entwurfspläne sowie den technischen Bedingungen des Herstellungsvertrags festgelegt werden – das ist die gängige Praxis auf internationaler Ebene.
Reply #182015-10-10
Meiner Meinung nach sollte man die Pläne respektieren und gemäß deren Vorgaben vorgehen. Sobald das Prüflabor neue Standards herausgibt, müssen diese umgesetzt werden – das ist wirklich zu mechanistisch. Hinzu kommt, dass die Standards heutzutage so häufig neu festgelegt werden, wodurch es sehr schwierig wird, etwas zu entwerfen
Reply #192015-10-11
Aber da die Prüfstelle so vorgeht, haben wir keinen Grund, dagegen Einwände zu erheben. Man weiß, dass es falsch ist, aber man kann nichts dagegen tun. Wahrscheinlich wissen sie selbst, dass es nicht in Ordnung ist, aber auch sie können nichts unternehmen. Ich denke, es liegt an dem unvollständigen chinesischen Standardsystem.
Reply #202015-10-11
Ihre Begründung ist, dass die alten Standards ersetzt wurden und nicht mehr verwendet werden können. Die Überwachungsbehörden sind sehr mächtig, das sollte allen klar sein. Wenn sie so entscheiden, hat man keine Möglichkeit mehr. Außerdem sind die Vorschriften in dieser Hinsicht tatsächlich unklar. Jeder versteht es auf seine Weise; wenn man sich diesen Beitrag ansieht, verstehen viele Menschen es genauso.

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