Welche Unterlagen muss ein Unternehmen vorbereiten, um nach der sicheren Probeproduktion eine Abnahme durchzuführen?
Thread Content
Sehr geehrte Kollegen: Wir sind ein Chemieunternehmen und befinden uns derzeit in der Testproduktionsphase. Nach der Testproduktion ist eine Abnahme erforderlich. Welche Unterlagen muss das Unternehmen daher vorbereiten, um die Abnahme zu bestehen?Bei allen neuen, erweiterten oder umgebauten Infrastruktur- und Technologieprojekten muss, sobald diese gemäß den in den genehmigten Planunterlagen festgelegten Vorgaben fertiggestellt sind und die Bedingungen für den Betrieb erfüllt sind sowie die Abnahmekriterien erfüllt werden, umgehend eine Abnahmeprüfung durchgeführt werden. Zudem müssen die Formalitäten zur Übertragung des Immobilienvermögens abgewickelt werden. II. Grundlagen für die Abnahme nach Fertigstellung: Das genehmigte Machbarkeitsstudium, die vorläufige Planung sowie die Ausführungspläne, die geltenden Normen für die Überprüfung der Bauqualität sowie die von den zuständigen Behörden genehmigten Änderungs- und Anpassungsunterlagen usw. Bei der Einführung neuer Technologien, kompletter Anlagen oder Einzelgeräte aus dem Ausland sowie bei gemeinsam mit ausländischen Partnern durchgeführten Bauvorhaben muss außerdem eine Überprüfung gemäß den unterzeichneten Verträgen sowie den vom Ausland bereitgestellten Entwurfsunterlagen erfolgen. III. Kriterien für die Abnahme nach Fertigstellung (1) Die Produktionsanlagen sowie die gemeinsamen und unterstützenden Einrichtungen wurden gemäß den Anforderungen des Entwurfs errichtet und können somit für die Produktion genutzt werden. (II) In der Lage, die im Entwurfsdokument festgelegten Produkte herzustellen. Nach der Überprüfung erfüllen die wirtschaftlich-technischen Kennzahlen wie die Produktionskapazität, die Prozessparameter, die Produktqualität, der Verbrauch der wichtigsten Rohstoffe, die wichtigsten Geräte sowie das Niveau der Automatisierung die Anforderungen des Designs. (III) Gemäß den **Umweltschutzvorgaben** muss das vorgeschriebene „Drei-Ebenen-Prinzip“ streng eingehalten werden. Gleichzeitig mit dem Abschluss des Baus und der Inbetriebnahme des Projekts wird auch die Behandlung der „drei Abfälle“ gemäß den in der Planung vorgesehenen Vorgaben in Betrieb genommen. Arbeitsschutz, Gewerbehygiene sowie Sicherheits- und Brandschutzausstattung entsprechen den Anforderungen des Designs. (IV) Die technischen Dokumente sowie die Archivunterlagen sind vollständig und ordnungsgemäß vorhanden. (5) Die Umsetzung der Lebensbedingungsleistungen ist gemäß den Planvorgaben im Wesentlichen abgeschlossen und kann den Anforderungen in der Anfangsphase des Betriebs gerecht werden. (6) Bei dem Bau von chemischen Bergwerken werden gemäß den Planvorgaben Probeabbaubarbeiten sowie Probebetriebe zur Aufbereitung des Erzes durchgeführt. (7) Die Akzeptanzkriterien für die eingeführten Geräte werden gemäß den Vertragsbestimmungen festgelegt. IV. Zeitpunkt und Anforderungen für die Abnahme nach Fertigstellung (1) Wenn die Produktionsanlage nach den Tests ihre geplante Leistungsfähigkeit erreicht hat, muss diese umgehend bei ** über die neu gewonnene Produktionskapazität informiert werden, damit die Abnahme nach Fertigstellung durchgeführt werden kann. Bei Chemiebauvorhaben wird in der Regel eine dreimonatige Probeproduktion eingeplant, beginnend mit dem Erzeugen von Produkten nach dem Start des Betriebs. Während der Probeproduktion wird zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Leistungsprüfung der Produktionsanlage durchgeführt (in der Regel 72 Stunden). Nach Abschluss der Produktionsprüfung wird die Abnahme durchgeführt sowie die Formalitäten für die Übergabe des Vermögens in Betrieb erledigt. (II) Wenn sich herausstellt, dass die Produktionsanlage nach den Testläufen in der Lage ist, qualitativ einwandfreie Produkte herzustellen, aber den vorgesehenen Leistungsfähigkeiten nicht entspricht, dann ordnet die zuständige Behörde an, dass die betreffenden Einheiten eine Prüfung durchführen. Auf dieser Grundlage kann eine neue Leistungsfähigkeit festgelegt werden, und diese dient anschließend als Grundlage für die Abnahme des Projekts. (III) Wenn die Produktionsanlage nach den Testläufen in der Lage ist, qualitativ einwandfreie Produkte herzustellen und auch die geplante Produktionskapazität zu erreichen, dann sollten dennoch die Gründe dafür analysiert werden, warum nach dem Betriebsbeginn keine volle Auslastung erreicht wird – oder sogar Verluste entstehen. In solchen Fällen sollte eine Überprüfung termingerecht durchgeführt werden. Die zusätzliche Produktionskapazität wird weiterhin nach der ursprünglich geplanten Kapazität berechnet. (IV) Wenn nach Fertigstellung einiger Anlagen im Zuge der Probeführung Probleme wie Mängel in der Prozesstechnik oder bei den Geräten auftreten, wodurch die Anlage nicht ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann oder keine qualitativ einwandfreien Produkte hergestellt werden können, dann muss der Bauherr die beteiligten Planungs- und Baufirmen beauftragen, die Ursachen zu analysieren und einen Bericht über die Verantwortlichkeiten auszuarbeiten. Es werden Maßnahmen zur Behebung der bestehenden Probleme vorgeschlagen, die nach Genehmigung durch die zuständigen Stellen umgesetzt werden, um so schnell wie möglich die erforderlichen Standards zu erreichen. Die Zeit zur Korrektur und Verbesserung sollte im Allgemeinen nicht länger als zwei Jahre betragen. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Abnahme des Bauwerks durchgeführt sowie die Formalitäten für die Übergabe der Anlagen in Betrieb abgewickelt. (5) Bei einigen Bauprojekten entsprechen die Hauptproduktionsanlagen sowie die dazugehörigen Anlagen den Standards für die Abnahme. Nur einige kleinere Bauarbeiten sowie einzelne Geräte sind noch nicht geliefert und installiert worden. Dies beeinträchtigt jedoch die normale Produktion nicht. Dennoch sollten die Abnahmeverfahren durchgeführt werden. Die verbleibende Arbeitsmenge wird gemäß den Planvorgaben einmalig geprüft, um die abschließenden Arbeiten abzuschließen. Dabei wird ausreichend Kapital bereitgestellt, die Arbeiten werden in einem Paket ausgeführt und müssen innerhalb einer festgelegten Frist abgeschlossen werden. (6) Bei Projekten, die bereits die Standards für die Abnahme erfüllen, müssen umgehend alle Vorbereitungen für die Abnahme getroffen werden. Die Abnahme des Projekts sowie die Übergabe der Assets an den Betreiber müssen so schnell wie möglich erfolgen. Wenn innerhalb eines Jahres keine Abnahme sowie keine Übergabe der Assets stattfindet, darf mit dem Bau neuer Projekte nicht begonnen werden. V. Organisation der Abnahme nach Fertigstellung (1) Gemäß den Vorschriften in den Dokumenten werden große und mittlere Infrastrukturprojekte von der **Planungskommission** oder von den von der Planungskommission beauftragten branchenspezifischen bzw. lokalen Behörden zur Abnahme organisiert. Im Allgemeinen werden große und mittlere Bauprojekte sowie Projekte zur technischen Modernisierung, die über bestimmte Grenzwerte hinausgehen, gemeinsam von den zuständigen Behörden der Provinzen, Regionen und Städte, in denen sich die Projekte befinden, sowie vom Abteilung für Baukoordination des Ministeriums geprüft. (II) Die Bauvorhaben der direkt dem Ministerium unterstellten Unternehmen werden von der Abteilung für Baubetreuung des Ministeriums oder den zuständigen Abteilungen überprüft. (III) Kleine Infrastruktur- und Modernisierungsprojekte von lokalen Unternehmen werden gemäß den Vorschriften der jeweiligen Provinzen, Regionen und Städte abgewickelt. (IV) Bei wichtigen Chemieprojekten sowie großen Bauprojekten, deren Abnahme von den zuständigen Behörden oder den örtlichen Gesamtbehörden durchgeführt wird, werden die Umweltschutzanlagen von dem Büro für Umweltschutz des Ministeriums für Chemie in Zusammenarbeit mit den örtlichen zuständigen Behörden vorab überprüft. (5) Je nach Größe und Komplexität des Projekts wird ein Prüfungsausschuss oder eine Leitgruppe zur Überprüfung eingesetzt. Der Prüfungsausschuss verfügt über einen Vorsitzenden, 2–3 stellvertretende Vorsitzende sowie mehrere Mitglieder ; Die Prüfungsleitgruppe besteht aus einem Leiter, 1–2 Stellvertretern sowie mehreren Mitgliedern. Zu den Einheiten, die zur Teilnahme an der Abnahmearbeit eingeladen werden sollten, gehören vor allem: die örtliche Baukommission, das Entwicklungs- und Reformkomitee, die Finanzbehörden, Banken, Umweltschutzbehörden, Arbeitsbehörden, Statistikbehörden, Feuerwehr, Gesundheitsbehörden, Archivbehörden sowie die Bauunternehmen. Die an der Arbeit des Ministeriums für Chemische Industrie beteiligten Abteilungen sind hauptsächlich: die Abteilung für Bauleitung, die Planungsabteilung, die Finanzabteilung sowie weitere relevante Abteilungen. Die Untersuchungs-, Planungs- und Bauunternehmen sollten ebenfalls an der Abnahmearbeiten teilnehmen. VI. Methoden und Schritte bei der Abnahme nach Fertigstellung Gemäß den Eigenschaften von Chemiebauvorhaben kann die Abnahme nach Fertigstellung in eine Abnahme einzelner Bauteile sowie eine Abnahme des gesamten Projekts unterteilt werden. (1) Prüfung eines einzelnen Projekts: Wenn ein einzelnes Projekt gemäß den Designanforderungen fertiggestellt wurde und nach den Tests in einem nutzbaren Zustand ist, muss die Bauaufsichtsbehörde umgehend die Planer sowie die Bauunternehmen beauftragen, die Qualität des Projekts zu bewerten. Zudem müssen die relevanten technischen Unterlagen sowie die Schlusspläne erstellt werden (die Erstellung der Schlusspläne erfolgt gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Erstellung von Schlussplänen für Bauprojekte“ der ursprünglichen Bauaufsichtsbehörde, Dokumentnummer Jianfa Shi Zi [1982] Nr. 50). Anschließend müssen die finanziellen Abrechnungen für das Projekt abgeschlossen werden sowie die Übergabe der gebauten Anlagen erfolgen. Danach kann die neue Produktionskapazität des Projekts gemeldet werden. Bei Einzelprojekten, an denen mehrere Bauunternehmen beteiligt sind, kann das zuständige Bauunternehmen die Übergabe an den Auftraggeber vornehmen, sobald der von ihm zu bearbeitende Teil gemäß den Planvorgaben fertiggestellt ist. (II) Gesamte Überprüfung des Projekts: Da das gesamte Bauvorhaben den in diesen Vorschriften festgelegten Standards für die Abnahme entspricht, muss eine vollständige Überprüfung des Projekts durchgeführt werden. Die endgültige Abnahme des gesamten Projekts kann in drei Schritten durchgeführt werden: 1. Vorbereitungsphase (1) Erstellung der abschließenden Pläne des Projekts gemäß den Vorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ; (2) Es wird eine Aufarbeitung der Finanzen vorgenommen, und gemäß den geltenden Vorschriften wird ein Abschlussbericht erstellt, der der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt wird ; Die endgültigen Abrechnungen für Infrastrukturprojekte müssen von der übergeordneten Prüfungsbehörde geprüft werden. Die endgültigen Abrechnungen für von dem Ministerium direkt verwaltete Bauvorhaben müssen hingegen von der Finanzabteilung des Ministeriums sowie der Prüfungsbehörde überprüft werden ; (3) Die Arbeitsmengen sowie die verbleibenden Arbeiten werden gemäß den genehmigten Planunterlagen erfasst, und es werden Vorschläge zur Bewältigung dieser Arbeiten gemacht ; (4) Die Übertragung der zu übergebenden Projekte wird abgewickelt, die Anlagevermögensgegenstände werden erfasst und ein Verzeichnis des Anlagevermögens erstellt ; (5) Überprüfung des Verbrauchs sowie der Bestände an den „drei Materialien“ im Rahmen der Reinigungsarbeiten und Ausarbeitung von Vorschlägen zur Handhabung ; (6) Durchführung einer Qualitätsbewertung oder -prüfung der Planung, des Baus sowie der Qualität der Hauptausrüstung. Bei den **schlüsselfertigen Projekten muss die Qualität der Bauarbeiten von der zuständigen Stelle für die Überwachung der Qualität in der Chemieindustrie oder von einer von dieser beauftragten Stelle bewertet oder geprüft werden. Bei größeren und mittleren Projekten übernimmt dies in der Regel die jeweilige Stelle für die Überwachung der Qualität in der Chemieindustrie in der jeweiligen Provinz.** ; (7) Zu den verschiedenen Abschlussdokumenten gehören die Maßnahmen zur Behandlung der „drei Abfälle“, die Aspekte der Industriegesundheit sowie die Vorschriften bezüglich Sicherheit und Brandbekämpfung. Dokumente zur Arbeitsschutz und Ähnliches werden sortiert und gebündelt ; (8) Erstellung des Abschlussberichts über die Abnahme ; (9) Erstellung des Prüfberichts für die Abnahme des Projekts im Namen des **Prüungsausschusses**. Um die Vorbereitungsarbeiten umzusetzen, organisiert die Bauaufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den Baufirmen, den Planungsteams sowie den Herstellern die Arbeiten und lädt dazu auch die örtlichen Banken ein. Zur richtigen Zeit wird eine Projektabschlussprüfungsgruppe oder ein Projektabschlussprüfungsbüro gebildet, das für die konkreten Vorbereitungen der Abschlussprüfung zuständig ist. 2. Phase der Prüfung der Unterlagen: Nach Abschluss der Vorbereitungen werden der Abnahmbericht sowie weitere Unterlagen zunächst an die zuständigen Behörden zur Prüfung gesandt. Gleichzeitig werden sie auch an die örtlichen Behörden zur Prüfung weitergeleitet. Bei allen Überprüfungsprojekten, an denen das Ministerium beteiligt ist, müssen der Abschlussbericht sowie die Prüfbescheinigung an die Abteilung für Baukoordination des Ministeriums gesendet werden, damit diese sie prüfen kann. Zudem werden die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Organisation der Überprüfung sowie den Überprüfungssitzungen besprochen. 3. Abnahmephase: Die endgültige Abnahme eines Projekts erfolgt in der Regel in Form einer Abnahmekonferenz. Die Abnahmeveranstaltung wird vom Abnahmekomitee oder der Leitungskommission für die Abnahme organisiert. **Bei wichtigen Projekten und großen Chemieanlagen kann vor der offiziellen Abnahme eine Vorabprüfung durchgeführt werden. Bei gewöhnlichen Projekten kann die Vorabprüfung in den Bereichen Umweltschutz, Brandschutz sowie Arbeitsgesundheit erfolgen. Bei der offiziellen Abnahme muss das Prüfungskomitee oder die Leitungskommission den Bericht über die endgültige Abnahme des Projekts sowie einen Überblick über die Vorbereitungen für die Abnahme hören ; Prüfung der Ingenieurakten ; Prüfung und Abnahme vor Ort der Baustelle ; Eine umfassende Bewertung der Arbeiten im Bereich des Bauwesens, der Planung, der Ausführung sowie der Qualität der Ausrüstung und der wirtschaftlichen Aspekte ; Es werden Vorschläge zur Bewältigung unvollendeter Arbeiten und verbleibender Probleme gemacht. Organisieren Sie die Diskussion zur Verabschiedung des Prüfberichts über die Abnahme des Projekts sowie zur Unterzeichnung der Abnahmepapiere. Mangelhafte Arbeiten werden nicht anerkannt. 7. Sonstiges 1. Ein Chemiebauvorhaben kann erst nach Abschluss der Bauabnahme und Erhalt des **Abnahmezertifikats** der Produktionsverwaltung übergeben werden. 2. Für die Auslegung dieser Vorschriften ist die Abteilung für Baukoordination des Ministeriums für Chemische Industrie zuständig. 3. Diese Vorschriften treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die „Vorläufigen Vorschriften für die Abnahme von Grundbauvorhaben im Bereich der Chemieindustrie“ ([83]Hua Ji Zi Nr. 450) werden gleichzeitig aufgehoben. Anhang 1: Wesentliche Inhalte des Abschlussberichts über die Fertigstellung
(I) Textlicher Teil des Abschlussberichts über die Fertigstellung
1. Bauumstände
(1) Rechtfertigungen für die Genehmigung des Projekts, Größe des Baus, Produktkonzept sowie zusätzliche Produktionskapazitäten
(2) Planungsaspekte, einschließlich der Grundlagen für die Planung, der Planungsbüros, der Planungsphasen, der zuständigen Stellen für die Genehmigung der Pläne sowie wichtiger Änderungen in der Planung
(3) Baumaßnahmen, einschließlich der ausführenden Unternehmen, des Fortschritts der Arbeiten im Laufe der Jahre sowie wichtiger Ereignisse während des Baus
(4) Schätzungskosten für die Planung, endgültige Kosten sowie Analyse des Gesamtwerts der übergebenen Anlagen und deren Zusammensetzung
(5) Bei chemischen Bergbauvorhaben muss ein separater Bericht über die geologischen Veränderungen sowie die Mengenverhältnisse nach Abschluss des Baus erstellt werden.
2. Vorbereitungen für den Betrieb, einschließlich der Organisationsstruktur, der Ausbildung des Personals, der Rohstoffe, der Versorgung mit Wasser, Strom und Dampf sowie der Vorbereitungen im Bereich Sicherheit und Technik. Für Bergbauvorhaben müssen vor der Inbetriebnahme dreistufige (zweistufige) Reservierungsberichte erstellt werden. 3. Ergebnisse der Probefahrten, Ergebnisse der Tests in den verschiedenen Phasen sowie Ergebnisse der Bewertung der wirtschaftlichen Indikatoren. Für Bergbauvorhaben müssen Berichte über die Bergbauproben, die Ergebnisse der Probeproduktion zur Aufbereitung des Erzes sowie verschiedene technisch-wirtschaftliche Indikatoren erstellt werden. 4. Gesamtbewertung der Projektleistung. 5. Fortschritt bei der Beseitigung von Abfällen und Ergebnisse der Probefunktionierung. 6. Situationen im Bereich Arbeitsschutz und Industriegesundheit. 7. Verbleibende Probleme des Projekts und Vorschläge zur Lösung. 8. Außenbeziehungen und Umsetzung der Verträge. 9. Analyse der Investitionsrendite. 10. Erfahrungen und Lektionen