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Welche Unterlagen sind für die Abnahme der Probeproduktion erforderlich?

2015-09-14View Original

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Sehr geehrte Kollegen: Wir sind ein Chemieunternehmen und befinden uns derzeit in der Testproduktionsphase. Nach der Testproduktion ist eine Überprüfung erforderlich. Welche Unterlagen muss das Unternehmen daher vorbereiten, um dieser Überprüfung standzuhalten?
Reply #22015-09-14
Es befindet sich derzeit in der Testproduktionsphase. Nach der Testproduktion ist eine Prüfung erforderlich – es handelt sich dabei um Prüfungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Umweltschutz sowie Berufskrankheiten. Erstellen Sie die Unterlagen entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Fachgebiete.
Reply #32015-09-18
Hier ist ein Beispiel aus der Stadt Chongqing, das Sie als Referenz nutzen können: Leitfaden zur Beantragung der Genehmigung für die Probeproduktion oder die vorläufige Prüfung von Bauvorhaben.
I. Name des Verwaltungsverfahrens: Genehmigung für die Probeproduktion oder die vorläufige Prüfung von Bauvorhaben.
II. Zuständige Stelle: Bezirksamt für Umweltschutz.
III. Befugnisse der zuständigen Stelle: Genehmigungsrecht.
IV. Rechtsgrundlage: (1) Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes der Volksrepublik China; (II) Artikel 11 des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz der Atmosphäre vor Verschmutzung ; (III) Artikel 17 des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz vor Wasserverschmutzung ; (IV) Artikel 14 des Gesetzes der Volksrepublik China über die Prävention und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle ; (5) Artikel 14 des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz vor Umweltlärm ; (6) Artikel 30 des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz vor Strahlenschäden ; (7) Artikel 18, 20, 21, 22 und 23 der Verordnung über die Umweltschutzvorschriften bei Bauprojekten ; (8) Artikel 24, 25, 26 und 27 der Verordnungen zur Umweltschutz in Chongqing ; (9) Verordnung zur Verwaltung der Überprüfung des Umweltschutzes nach Abschluss von Bauprojekten ; (10) Artikel 11, 12 und 13 der „Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltlärmverschmutzung in der Stadt Chongqing“. V. Antragsvoraussetzungen: (I) Umweltschutzbedingungen für die Probennutzung von Bauvorhaben, bei denen hauptsächlich Schadstoffe freigesetzt werden: 1. Die Genehmigungs- und Registrierungsverfahren im Bereich Umweltschutz sind vor Baubeginn abgeschlossen; die technischen Unterlagen sowie die Unterlagen zum Umweltschutz sind vollständig vorhanden. Gemäß den Anforderungen der Umweltbewertung wurde eine Überwachung des Bauvorhabens durchgeführt, und die Überwachungsberichte wurden termingerecht eingereicht ; 2. Die Umweltschutzanlagen werden gleichzeitig mit dem Hauptbauwerk errichtet, sodass die Voraussetzungen für den Betrieb gegeben sind. Zudem wurden die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die dazugehörigen Genehmigungen sowie die Anforderungen an das Umweltschutzdesign berücksichtigt ; 3. Es gibt notwendige Schutzmaßnahmen sowie Notfallpläne gegen die im Produktionsprozess möglichen Umweltrisiken ; 4. Es sind Fachkräfte für Umweltschutz vorhanden, die die erforderlichen Qualifikationen für ihre Tätigkeit besitzen. (II) Umweltschutzbedingungen für die Probeproduktion von Bauvorhaben, bei denen der ökologische und umweltbezogene Einfluss im Vordergrund steht: 1. Die Genehmigungs- und Registrierungsverfahren im Zusammenhang mit dem Umweltschutz vor Baubeginn sind vollständig abgeschlossen. Die technischen Unterlagen sowie die Unterlagen zum Umweltschutz sind vollständig vorhanden. Gemäß den Anforderungen der Umweltbewertung wurde eine Überwachung des Bauvorhabens durchgeführt, und die Überwachungsberichte wurden termingerecht eingereicht ; 2. Die Umweltschutzmaßnahmen während der Bauzeit wurden umgesetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurden Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Beseitigung der Umweltschäden ergriffen, wodurch keine negativen Umweltauswirkungen entstanden ; 3. Alle Maßnahmen zum Schutz der Ökologie, zur Verhinderung von Umweltverschmutzung sowie zur Risikoprävention wurden gemäß den Anforderungen der Umweltbewertungs- und Genehmigungsunterlagen sowie der Registrierungsunterlagen umgesetzt. VI. Antragsunterlagen: Um die Genehmigung für den Umweltschutz während der Probeproduktion eines Bauvorhabens zu erhalten, müssen die Bauherren folgende Unterlagen einreichen: 1. „Antrag auf Genehmigung zum Umweltschutz während der Probeproduktion von Bauvorhaben in Chongqing“ (in zwei Exemplaren). Falls Emissionen von Schadstoffen beantragt werden, muss gleichzeitig der „Antrag auf vorübergehende Genehmigung für die Emission von Schadstoffen (für Bauvorhaben in der Probeproduktionsphase)“ eingereicht werden ; 2. Bei Bauprojekten, bei denen Kerntechnologien eingesetzt werden und bei denen Umweltrisiken bestehen, müssen außerdem Notfallpläne für umweltbedingte Katastrophen vorgelegt werden. Bei Projekten, bei denen eine Überwachung der Umweltauswirkungen erforderlich ist, müssen zudem Berichte über diese Überwachung eingereicht werden ; 3. Industrieprojekte, bei denen Emissionen von Schadstoffen entstehen, müssen gleichzeitig eine Karte der räumlichen Lage des Projekts einreichen – auf dieser Karte müssen Markierungen für wichtige Orientierungspunkte, nahegelegene Straßen und Gebäude sowie empfindliche Objekte angegeben werden. Zudem muss eine Grundrisszeichnung des Werksgeländes vorgelegt werden; auf dieser Zeichnung müssen die wichtigsten Gebäude, Anlagen, Abwassersysteme, Risikofaktoren sowie Abflussstellen deutlich markiert sein. Schließlich muss auch ein Diagramm des Produktionsprozesses vorgelegt werden – auf diesem Diagramm müssen die Stellen angezeigt werden, an denen Schadstoffe entstehen, sowie die jeweiligen Schadstofffaktoren. 7. Ablauf der Bearbeitung: (I) Verfahren 1. Antrag: Die Projektträger müssen 15 Tage vor dem Beginn der Probeproduktion die für den Antrag erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung für Umweltschutz im Verwaltungsgebäude der Stadt einreichen. 2. Bearbeitung: Die Mitarbeiter des Umweltamtes im Verwaltungsgebäude prüfen die eingereichten Unterlagen hinsichtlich ihrer Form und handeln entsprechend wie folgt: (1) Wenn für die beantragte Angelegenheit gesetzlich keine Genehmigung erforderlich ist, wird dem Antragsteller umgehend mitgeteilt, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann ; (2) Wenn der Antrag nicht in den Zuständigkeitsbereich dieser Abteilung fällt, muss umgehend eine Entscheidung über die Ablehnung des Antrags getroffen werden. Der Antragsteller soll darüber informiert werden, dass er seinen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde stellen muss ; (3) Wenn in den Antragsunterlagen Fehler vorliegen, die sofort korrigiert werden können, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass er diese Fehler vor Ort korrigieren soll ; (4) Wenn die Antragsunterlagen unvollständig sind oder nicht der gesetzlichen Form entsprechen, muss dem Antragsteller umgehend oder innerhalb von 3 Tagen mitgeteilt werden, welche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Falls dies nicht geschieht, gilt der Antrag ab dem Zeitpunkt der Erhaltung der Antragsunterlagen als angenommen ; (5) Wenn der Antrag im Zuständigkeitsbereich dieser Abteilung liegt, die Unterlagen vollständig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, oder wenn der Antragsteller alle erforderlichen Nachreichungen gemäß den Vorgaben dieser Abteilung eingereicht hat, dann soll der Genehmigungsantrag berücksichtigt werden. Bei der Annahme oder Ablehnung eines Genehmigungsantrags muss ein schriftlicher Nachweis ausgestellt werden, der mit dem speziellen Stempel der zuständigen Abteilung sowie dem Datum versehen ist. 3. Prüfung: Die eingereichten Unterlagen werden gemäß den Bedingungen der Genehmigung einer gründlichen Prüfung unterzogen. Falls bei der Prüfung festgestellt wird, dass die Genehmigung erhebliche Interessen Dritter berührt, müssen diese Personen entsprechend den geltenden Vorschriften informiert werden. Anschließend werden nach Anhörung der Ansichten des Antragstellers sowie der Betroffenen Stellungnahmen zur Prüfung abgegeben. 4. Entscheidung: Wenn die Bedingungen für die Probeproduktion erfüllt sind, werden das „Genehmigungszeugnis für den Umweltschutz bei der Probeproduktion von Bauvorhaben in Chongqing“ sowie die „(Vorläufige) Genehmigung zur Emission von Schadstoffen in Chongqing“ erteilt ; 8. Gesetzliche Frist: 15 Arbeitstage ; 9. Frist für die Zusage: 5 Arbeitstage. 10. Ergebnis der Prüfung: Wenn die Voraussetzungen für die Probeproduktion erfüllt sind, wird das „Genehmigungszeugnis für den Umweltschutz bei der Probeproduktion von Bauvorhaben in Chongqing“ sowie die „(Temporäre) Genehmigung zur Emission von Schadstoffen in Chongqing“ ausgestellt ; Elf, Begründung und Standards für die Gebühren: Keine Genehmigungsgebühren. Zwölf, Antragstellungsort: Schalter der Umweltbehörde im Verwaltungsgebäude. Dreizehn, Kontaktnummer: 023-48671951. Vierzehn, Antragsformulare: Diese werden am Schalter der Umweltbehörde im Verwaltungsgebäude zur Verfügung gestellt
Reply #42015-09-18
Hier ist noch eine weitere Information: Es handelt sich um das Verfahren zur Überprüfung der Umweltauswirkungen nach Fertigstellung eines Bauvorhabens: 4. Einreichung der Unterlagen für die Überprüfung: Die vom Bauherrn bereitzustellenden Unterlagen umfassen: ① Antragsformular oder Registrierungskarte zur Überprüfung der Umweltauswirkungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens; ②Prüfbericht (Tabelle) oder Untersuchungsbericht (Tabelle) ; ③Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben sowie Bescheide der Umweltbehörde ; ④Umweltberatung zur Probennutzung (Betrieb) von Bauvorhaben ; ⑤Weitere relevante Materialien. Einschließlich: Zertifikat der Qualifikation des Entwurfsunternehmens für Umweltschutzanlagen ; Prozessdiagramm des Bauvorhabens ; Entwürfe und Pläne zur Verhinderung von Umweltverschmutzung bei Bauprojekten ; Verfahren zur Bedienung und Wartung von Umweltschutzanlagen sowie andere Regelungen im Bereich der Umweltverwaltung ; Prototypenbetriebsprotokoll ; Zusammenfassung der Arbeit zur Schadstoffbeseitigung.

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