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Diesen Beitrag hat zuletzt sharon32 am 14.09.2015 um 17:34 bearbeitet……Ach, es ist so aufregend, zum ersten Mal zu schreiben……Zuerst etwas Hintergrundinformationen: Der Arbeitsdruck beträgt 0,4 MPa ; Kapazität 3442 L ; Das Arbeitsmedium ist Erdgas, Kondensat und Wasser ; Konstruktionsdruck 1,55 MPa ; Maximale Betriebstemperatur: 60℃ ; Es gibt Isolierung ; ……………………Ist das genug? …… P.S. Ich weiß auch nicht, was dieses Kondensat ist, aber es scheint sich um Schmieröl zu handeln. So ist das. P.S. Fertig. Und dann, ich habe eine Referenz, die Arbeitsbedingungen sind fast identisch, aber ich verstehe sie nicht ganz. . Erstens gilt Artikel 3 der „Vorschriften für feste Stoffe“ – bei 60 Grad kann das Wasser doch nicht kochen, oder? Ist es hauptsächlich Erdgas? Aber das Gerät hat nur einen Eingang für Schmutzöl – keinen Eingang für Gas? Weil der Behälter meiner Ansicht nach bereits kategorisiert wurde und außerdem der „Vorschrift für feste Behälter“ unterliegt, ist er zumindest zunächst ein Druckbehälter, oder? Aber warum? Aber das verstehe ich auch nicht. Ich bin ein Idiot. . 2 Dann kommt die Klassifizierung. In diesem Fall gibt es drei Arten von Arbeitsmedien. Wegen des Wassers verstehe ich nicht, warum dieses Behältnis als die erste Art von Medium eingestuft wird Das war’s. Zuerst vielen Dank an alle! Haha
Klassifiziert nach dem Medium als Erdgas...
Aber es hat auch keinen Einlass oder so etwas – nur ein paar Öleingänge und -ausgänge. . Warum wird auf Erdgas zurückgegriffen?
Natürlich wird mit dem Gas als Medium gearbeitet – das hat überhaupt nichts mit dem Eingang zu tun. Solange der versiegelte Behälter in den Anwendungsbereich der Vorschriften für feste Behälter fällt, handelt es sich um einen Druckbehälter.
Offensichtlich wird Erdgas durch das Eindringen von Schmutzöl mittransportiert oder dabei abgetrennt, weshalb es nach Erdgas klassifiziert wird
Wenn es Erdgas gibt und der Gasraumdruck PV größer als 2,5 MPa ist, unterliegt es natürlich der Überwachung nach den Vorschriften für feste Stoffe. Erdgas gilt als explosionsgefährlich und sollte entsprechend klassifiziert werden! ! !
Normale Benutzer müssen die ungefähren Bestandteile und Gehalte des Mediums angeben. In der Regel werden die Medien nach ihren schlechtesten Eigenschaften eingeteilt. Bei dem Medium des Besitzers ist natürlich Erdgas der Hauptbestandteil. Methan gehört zu den explosionsgefährlichen Stoffen, daher wird es in die erste Gruppe eingestuft. Anschließend kann der Besitzer das Medium entsprechend kategorisieren.
Im Allgemeinen gilt das Erste, was gesagt wird. . . . .