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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Welcher Kriterium ist nicht geeignet, um festzustellen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt? ( ) A. Unangemessene Gefahren, die aufgrund von Problemen in der Produktgestaltung entstehen. B. Unangemessene Gefahren, die auf Gründen in der Produktherstellung beruhen. C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Verletzungen oder Todesfälle. D. Aufgrund von Informationsmängeln entstehende unangemessene Gefahren. Antwort: C 【Produktions- und Verwaltungsregion】Wir suchen aktiv Moderator:innen sowie Technikdiskutierende für unser Team
C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
Welcher Kriterium ist nicht maßgeblich, um zu beurteilen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt (C)?
C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
Punkt C: Durch unsachgemäße Vorgehensweisen entstehen Personenschäden.
Welcher Kriterium ist nicht maßgeblich, um zu beurteilen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt (C)? A. Unangemessene Gefahren, die aufgrund von Problemen in der Produktgestaltung entstehen. B. Unangemessene Gefahren, die auf Gründen in der Produktherstellung beruhen. C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Verletzungen oder Todesfälle. D. Aufgrund von Informationsmängeln entstehende unangemessene Gefahren.
Meine Antwort: C. . . . . . . . . . . . .
C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
D,----------------------------------------------
Welcher Punkt ist nicht ein Kriterium dafür, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt (C. Durch unsachgemäße Handhabung entstehende Verletzungen oder Todesfälle)? A. Unangemessene Gefahren, die aufgrund von Problemen in der Produktgestaltung entstehen. B. Unangemessene Gefahren, die auf Gründen in der Produktherstellung beruhen. C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Verletzungen oder Todesfälle. D. Aufgrund von Informationsmängeln entstehende unangemessene Gefahren.
C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
Wählen Sie C – es fühlt sich an, als würde man eine Frage aus dem Geisteswissenschaftsbereich lösen
Antwort C; Erklärung: Ein Produktmangel liegt vor, wenn das Produkt ein „unangemessenes Risiko“ birgt. Der grundlegende Maßstab dafür, ob ein Produkt mangelhaft ist, ist das Vorhandensein eines unangemessenen Risikos, das auf Fehler in der Produktgestaltung zurückzuführen ist. Zweitens: Unangemessene Gefahren, die durch Probleme bei der Herstellung des Produkts entstehen. Unangemessene Gefahren, die durch Gründe bei der Mitteilung der drei Ursachen entstehen.
Welcher Kriterium ist nicht maßgeblich, um zu beurteilen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt (C)? A. Unangemessene Gefahren, die aufgrund von Problemen in der Produktgestaltung entstehen. B. Unangemessene Gefahren, die auf Gründen in der Produktherstellung beruhen. C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Verletzungen oder Todesfälle. D. Aufgrund von Informationsmängeln entstehende unangemessene Gefahren.
C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
Welcher Kriterium ist nicht maßgeblich, um zu beurteilen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt (C)? A. Unangemessene Gefahren, die aufgrund von Problemen in der Produktgestaltung entstehen. B. Unangemessene Gefahren, die auf Gründen in der Produktherstellung beruhen. C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Verletzungen oder Todesfälle. D. Aufgrund von Informationsmängeln entstehende unangemessene Gefahren.
C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
Welcher Kriterium ist nicht geeignet, um festzustellen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt? ( ) C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Personenschäden
Welcher Kriterium ist nicht geeignet, um festzustellen, ob ein Produkt „unangemessene Gefahren“ birgt? ( ) A. Unangemessene Gefahren, die aufgrund von Problemen in der Produktgestaltung entstehen. B. Unangemessene Gefahren, die auf Gründen in der Produktherstellung beruhen. C. Durch unsachgemäße Handlungen entstehende Verletzungen oder Todesfälle. D. Aufgrund von Informationsmängeln entstehende unangemessene Gefahren. Antwort: C