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Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens ( ) dauern und maximal ( ) – mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben. A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Diesen Beitrag hat zuletzt ylb913 am 17.09.2015 um 06:46 bearbeitet: A, C…………………………………
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A 30 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) andauern, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A 30 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) andauern, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A) dauern und maximal (C), **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.**
A, 30 Tage-------C, 180 Tage--------
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A) dauern und maximal (C), **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.**
Die Probephase sollte mindestens (A 30 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) andauern, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.**
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Probefahrt erforderlich; dabei müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Testlaufzeit sollte mindestens 30 Tage betragen und maximal 180 Tage nicht überschreiten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A 30 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) andauern, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.**
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A) dauern und maximal (C), **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (D 90 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) betragen, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (D 90 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) betragen, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.**
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A) dauern und maximal (C), **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Meine Antwortoptionen sind A und C
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A 30 Tage) dauern und darf maximal (C 180 Tage) andauern, **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.**
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A) dauern und maximal (D), **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, wenn eine Probefahrt durchgeführt werden muss, müssen die mit dem Projekt verbundenen Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Die Probephase sollte mindestens (A) dauern und maximal (C), **mit Ausnahme von Branchen, in denen die zuständigen Behörden andere Vorschriften oder besondere Anforderungen festgelegt haben.** A 30 Tage B 60 Tage C 180 Tage D 90 Tage