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Entwurf von mehrstöckigen Chemiebetriebsgebäuden der Klasse A

2015-09-18View Original

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Kürzlich wurden die Architekturpläne für mehrstöckige Gebäude der Klasse A in einigen Projekten des Unternehmens von einer Prüffirma als gegen die verbindlichen Vorgaben von Punkt 3.3.1 der „Vorschriften für den Brandschutz bei Gebäudeplanung“ verstoßend eingestuft. Laut diesen Vorgaben sollten Gebäude der Klasse A besser einstöckig sein. Dadurch zögern die Architekten, Pläne für mehrstöckige Gebäude der Klasse A in anderen Projekten zu erstellen – sie unterschreiben diese Pläne auch nicht. Hat jemand von Ihnen bereits mit dieser Situation zu tun gehabt? Wie soll man damit umgehen?
Reply #22015-09-18
Das kann doch nicht sein – ist diese Prüfgesellschaft etwa ein Außerirdischer?
Reply #32015-09-18
Ich finde auch, dass die Unternehmen, die die Pläne prüfen, nicht ganz dicht sind. Es ist einfach so – es gibt keine wirklichen Vorgaben. Logischerweise ist natürlich eine Schicht besser. Es wäre am besten, wenn der Brandschutzabstand bei zehntausend Metern liegen würde... Bei einigen Konstruktionsansätzen muss man mehrere Etagen errichten. Einige sind aufgrund von Grundstücksproblemen. Ist bei eurer Planungsfirma etwas nicht in Ordnung? Kommt es daher, dass ihr Eigentümer vor Ort nicht zurechtkommt?
Reply #42015-09-19
Bei der Prüfgesellschaft sind wohl noch einige Dinge nicht angekommen! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Reply #52015-09-19
„Vorschriften für den Brandschutz in Gebäudeplanung“ 3.3.1: Für mehrstöckige Fabrikgebäude gelten dieselben Anforderungen wie für einstöckige Gebäude – nur sind die Brandschutzzonen kleiner
Reply #62015-09-19
Solche Probleme sollten nicht auftreten! Wenn die Prüfbehörde tatsächlich so unwissend ist, kann man sich bei der übergeordneten Behörde beschweren, damit diese zur Rechenschaft gezogen wird!
Reply #72015-09-19
Manche Eigentümer sind in der Gegend sehr einflussreich, andere kommen dort nicht zurecht~
Reply #82015-09-19
Da „eine einzige Schicht empfohlen wird“, ist ihre Verwendung nicht verpflichtend.
Reply #92015-09-21
Die Prüfgesellschaft kann diese Frage stellen, aber als Entwurfsbüro müssen Sie ihr eine vernünftige Erklärung geben. Wenn man selbst nicht sicher ist, warum mehrere Schichten verwendet werden oder ob eine einzige Schicht ausreichen würde, dann wäre das natürlich am besten. Die Prüfkommentare sind keine endgültigen Schlussfolgerungen.

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