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Zu den Sicherheitsventilen habe ich ein paar Fragen – schließlich verstehe ich mich wirklich nicht so gut auf die Gasleitungen. Ich bitte Sie inständig um Ihre Unterstützung und Ratschläge. I. Muss jedes Druckbehälter über einen Sicherheitsventil verfügen? Zweitens: Kann man die Gasleitungen ebenfalls als Druckbehälter betrachten? Wie sind in diesem Fall die Vorschriften bezüglich der Sicherheitsventile an den Leitungen festgelegt? Drittens: Wenn an den Rohren in der Nähe des Gasspeichers Sicherheitsventile angebracht sind, ist es dann nicht mehr notwendig, auch am Gasspeicher selbst ein Sicherheitsventil zu installieren? Wenn ja, wie groß muss dann die Entfernung sein, damit kein Sicherheitsventil erforderlich ist? Vielen Dank für Ihre Ratschläge, ich bin sehr dankbar
Es wird empfohlen, sich die Norm HG/T 20570.2-95 zur Einrichtung und Auswahl von Sicherheitsventilen anzusehen
Versuchen Sie, sie so weit wie möglich zu installieren – doch es ist nicht notwendig, alle davon zu verwenden. Wenn beispielsweise mehrere Luftspeicherkammern derselben Größe in Reihe geschaltet sind und zwischen ihnen keine Absperrventile vorhanden sind, reicht es aus, eines der Ventile an der Kammer anzubringen, die sich am nächsten zur Luftversorgungsquelle befindet
Man muss sich nur die Installationsvorschriften HG/T 20570.2-95 ansehen – das reicht schon! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Danke für Ihre Ratschläge, ich schaue mal nach
Dafür gibt es Vorschriften, schauen Sie sich die Empfehlungen im 2. Stock an
Schauen Sie sich den Bereich im zweiten Stock an, da gibt es Standardausführungen
Die Installation von Sicherheitsventilen ist durch Vorschriften geregelt. Nicht alle Geräte benötigen Sicherheitsventile; diese müssen je nach ihrer Position im Prozess sowie in Bezug auf die angrenzenden Komponenten installiert werden.
Dafür gibt es doch Vorschriften! Schauen Sie nach den Vorschriften! !
Ein System (Geräte, Rohrleitungen) kann doch nur einen Sicherheitsventil haben, oder?