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Die Enden werden durch Wärmebehandlung mit dem Schichtblech verschweißt. In der Regel wird an den Enden eine Übergangsschicht aufgetragen. Nach dem Auftragen dieser Schicht werden die Enden erneut thermisch behandelt, anschließend werden sie wieder mit dem Schichtblech verschweißt. Ich frage mich: Wenn die Schichtbleche erneut erhitzt werden, zerstört das nicht den zuvor erreichten Zustand der Wärmebehandlung?
Es gibt zu viele Schreibfehler, weshalb ich es nicht verstehen konnte. Wenn die Geräte für die Wärmebehandlung Unterlagen benötigen, müssen diese vor der Wärmebehandlung verschweißt werden. Danach ist es erlaubt, auf den Unterlagen zu schweißen.
Zunächst kann Edelstahl aufgeschweißt werden, anschließend durch Wärmebehandlung und danach wieder verschweißt werden
Ich denke, der Originalautor verwechselt die Begriffe Nachbehandlung nach dem Schweißen und Wärmebehandlungszustand. Der Wärmebehandlungszustand steht in Zusammenhang mit den mechanischen Eigenschaften des Materials, während die Nachwärmebehandlung hauptsächlich mit den im Verbund entstehenden Restspannungen zusammenhängt. Schweißen ändert den Gesamtzustand der Wärmebehandlung des Materials nicht. Nach jeder Schweißung bleiben immer Restspannungen zurück, doch diese müssen nicht unbedingt inakzeptabel sein.
Die Zwischenwärmebehandlung dient ausschließlich dazu, die nach dem Schweißen verbleibenden Restspannungen zu beseitigen und gleichzeitig die Mikrostruktur der Kristalle ohne Veränderung des Materials selbst zu verfeinern.