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2015-09-21View Original

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Bei mir gibt es eine Anlage, die drei Produkte herstellt, wobei einige der verwendeten Geräte gemeinsam genutzt werden und andere nicht. Die Sicherheitsbewertungsplaner schlugen vor, dass für die drei Produkte jeweils drei Prozesspläne benötigt werden – dagegen habe ich nichts einzuwenden. Allerdings müssen auch die Bezeichnungen der Geräte neu festgelegt werden. Laut ihren Angaben müssen gemeinsam genutzte Geräte drei verschiedene Bezeichnungen haben; jedes Produkt soll dabei einer eigenen Bezeichnung zugeordnet werden. Nicht gemeinsam genutzte können denselben Bit-Nummer haben. Ein Geräteanschlussplan, mindestens einer. Aber die Bezeichnungen der gemeinsam genutzten Geräte müssen angegeben werden. Ich würde gerne wissen, aus welcher Vorschrift diese Zeichnungsanforderungen stammen Ich hoffe, die Experten können mir sagen, wo die gesetzlichen Vorschriften zu finden sind.
Reply #22020-08-21
Amateur! Oder es ist einfach schwierig.

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