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Kürzlich bin ich auf ein Projekt gestoßen, bei dem es in einer Chemiefabrik Werkstätten und Lagerhäuser der Kategorien A, B und C gibt. Vor Erscheinen der Bauvorschriften-Version 2014 wurden dort immer bereits Systeme zur automatischen Brandmeldeanlage eingebaut. In Kapitel 8.4 der neuen Bauvorschriften heißt es, dass in Gebäuden, in denen brennbare Gase entstehen können, Geräte zur Erkennung solcher Gase erforderlich sind. Was jedoch bezüglich der Notwendigkeit einer automatischen Brandmeldeanlage gilt, wird nur im Zusammenhang mit Branchen wie der Schuhherstellung oder der Verarbeitung von Baumwolle und Leinen erläutert. Was denken Sie dazu? Soll man es tun – oder warum nicht? Soll es eine automatische Brandmeldeanlage geben, oder sollte man lieber auf eine manuelle Meldevorrichtung zurückgreifen?
Man sollte die neuesten Brandschutzvorschriften prüfen – heutzutage werden die Vorgaben immer detaillierter, wodurch die Elektroplanung immer schwieriger wird
In den Produktionsräumen und Lagerräumen der Kategorien A, B und C in Chemiefabriken ist ein automatisches Brandwarnsystem erforderlich – und die Anforderungen werden immer strenger
Ja, in den Bauvorschriften von 2014 ist klar geregelt, was bei Gebäuden für zivile Zwecke getan werden muss. Bei Industriegebäuden hingegen ist es unklar, ob beispielsweise bei der Verwendung brennbarer Gase ein Alarmsystem erforderlich ist – das macht die Planung schwierig.
Ach ja, gibt es dazu eine Quelle? In dieser Hinsicht können wir den Auftraggeber auch nicht zurückholen.