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Ich hätte eine Frage – ich würde gerne etwas über Flüssiger Erdgas, flüssige Kohlenwasserstoffe und Flüssiggas erfahren. In den Bauvorschriften sind Vorgaben für den Abstand zwischen Tanks für flüssigen Erdgas und Tanks für flüssiges Erdöl festgelegt, es gibt jedoch keine Vorgaben für flüssige Kohlenwasserstoffe. Wie wird mit flüssigen Kohlenwasserstoffen nach den Bauvorschriften umgegangen? In den Vorschriften für die Petrochemieindustrie sind die Abstände zwischen Tanks zur Lagerung von flüssigen Kohlenwasserstoffen festgelegt, doch es gibt keine Vorgaben bezüglich der Abstände zwischen Tanks zur Lagerung von Flüssiggas. Der Begriff „verflüssigte Kohlenwasserstoffe“ nach den Vorschriften für die Petrochemie beinhaltet kein Erdgas. Verflüssigte Kohlenwasserstoffe und verflüssigtes Erdgas sind außerdem unterschiedliche Begriffe. Wie wird bei den Vorschriften für petrochemische Produkte LPG und LNG behandelt? Unverständlich ist, dass in Abschnitt 6.5 der „Vorschriften für die Petrochemieindustrie“ bezüglich der Füllstationen wieder Flüssiggas erwähnt wird.
Die „Baunormen“ beziehen sich auf die Brandschutzdistanzen bei Tankstellen für flüssigen Erdgas und flüssiges Erdöl. Die „Petrochemievorschriften“ gelten für Bereiche mit Lagerbehältern für flüssige Kohlenwasserstoffe – ohne Berücksichtigung von flüssigem Erdgas; LPG nach den Vorschriften für petrochemische Produkte fällt unter die Definition von verflüssigten Kohlenwasserstoffen. Daher wird für den Brandschutzabstand von Flüssiggas die „Petrochemie-Vorschrift“ angewandt. Die Brandabstände für verflüssigten Erdgas werden in den „Vorschriften für die Brandschutzplanung bei der Planung von Öl- und Gasanlagen“ festgelegt.
Ich habe jetzt das gleiche Problem: Der ursprüngliche Gesamtplan für die petrochemische Anlage wird aufgrund der Bedeutung der LNG-Klassifizierung von den Experten weiterhin abgelehnt.
Ich möchte nur sagen: Kann man keine Regeln festlegen? Zwei Schränke haben eine Menge nutzloser Experten hervorgebracht